Gastritis und alkoholkontrolle: urteil sorgt für welle der kritik

Ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts hat für Aufsehen gesorgt: Ein Autofahrer aus Pescara entging einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer, nachdem ein früheres Urteil aufgehoben wurde. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen Vorerkrankungen und der Messung des Alkoholgehalts im Blut – und lässt Fragen nach der Genauigkeit von Alkoholkontrollen aufkommen.

Der fall: ein gramm zu viel – oder doch nicht?

Der Mann wurde mit einem Alkoholpegel von 0,92 Gramm pro Liter Blut gestoppt, nur minimal über der Grenze von 0,8 Gramm, ab der die Strafverfolgung beginnt. In erster und zweiter Instanz wurde er schuldig befunden. Doch das Kassationsgericht kippte das Urteil, da die Gastritis des Betroffenen – eine chronische Entzündung der Magenschleimhaut mit Reflux – möglicherweise die Ergebnisse des Alkoholtests verzerrt haben könnte.

Was ist das Problem? Gastritis kann dazu führen, dass Moleküle, die wie Alkohol aussehen, in den Mundraum gelangen und vom Alkoholmessgerät fälschlicherweise als Alkohol interpretiert werden. Die Verteidigung argumentierte, dass die Gastritis in diesem Fall zu einem fehlerhaften Ergebnis geführt habe. Die ersten beiden Instanzen wiesen diese Argumentation zurück, da sie die Symptome einer Alkoholisierung als gegeben ansahen und die Möglichkeit eines Messfehlers vernachlässigten.

Die entscheidung des kassationsgerichts: ein detail, das den unterschied macht

Die entscheidung des kassationsgerichts: ein detail, das den unterschied macht

Das Kassationsgericht monierte, dass die Richter in den vorherigen Instanzen die geringe Differenz zwischen der Grenze von 0,8 Gramm und dem gemessenen Wert von 0,92 Gramm nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Es müsse geklärt werden, ob die Gastritis tatsächlich zu einer Fehlmessung geführt hat. Die Sache geht nun an den Berufungsgerichtshof von Perugia zurück, der eine neue Verhandlung anberaumen muss.

Es ist wichtig zu betonen: Das Urteil bedeutet nicht, dass Gastritis grundsätzlich eine Alkoholisierung verschleiern kann. Es zeigt lediglich, dass bei Messungen im Grenzbereich eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Faktoren, einschließlich möglicher Vorerkrankungen, unerlässlich ist. Die Frage, ob die Gastritis in diesem speziellen Fall tatsächlich zu einer Fehlmessung geführt hat, muss nun in einer erneuten Verhandlung geklärt werden.

Die Krux der Sache: Die Entscheidung des Kassationsgerichts ist nicht als Freifahrtschein für Betrunkene zu verstehen, sondern als Mahnung an die Justiz, bei der Beurteilung von Alkoholkontrollen stets eine differenzierte und sorgfältige Vorgehensweise zu wählen. Denn ein Gramm kann den Unterschied zwischen einem Bußgeld und einer strafrechtlichen Verurteilung ausmachen - und die Frage, ob dieser Gramm tatsächlich einem Konsum von Alkohol geschuldet war.