Richterin zerreißt dgt-blitzerfoto: „unvorstellbar schlecht“ – bußgeld kassiert

300 Euro und zwei Punkte weg? Nicht mit dieser Richterin. Ein Blitzer in Madrid sollte einen Autofahrer mit 135 km/h in der 100er-Zone überführen – doch das Foto war so miserabel, dass die Kammer 19 des Verwaltungsgerichts das Verfahren mit scharfen Worten einstampfte. „Unvorstellbar schlechte“ Aufnahmen und eine „mehr als mangelhafte Amtshandlung“ schreibt die Magistratin in ihr Urteil, das DVuelta vorlegte. Konkret: Die beiden vorgeschalteten Bilder zeigen weder eindeutig das Fahrzeug noch die Kennzeichen – und damit taugen sie vor Gericht gar nichts.

Was die verordnung wirklich vorschreibt

Was die verordnung wirklich vorschreibt

Die Order ITC/155/2020 ist eindeutig: Zwei Zeitstempel-Bilder müssen vorliegen – ein Panorama, ein Nummernschild-Foto. Beide müssen das Modell und das Kennzeichen lückenlos identifizieren. Die DGT lieferte nur verschwommene Pixel, selbst das vorgeschriebene Referenzkreuz fehlte. „Daraus lässt sich rein gar nichts schließen“, stellt die Richterin trocken fest. DVuelta spricht von keinem Einzelfehler, sondern von einem „systematischen Muster“, weil die Behörde darauf setzt, dass 80 Prozent der Betroffenen den Vorwurf per Frühzahlung akzeptieren.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Praxis, mit der in Spanien jedes Jahr Millionen Bußgelder generiert werden. Laut DVuelta wurden 2023 über fünf Millionen Radar-Anzeigen verschickt; fast die Hälfte ging unangefochten ein. Die Kanzlei hat inzwischen 3.400 ähnliche Verfahren wegen Bildmangels angestrengt – jedes fünfte endete mit Einstellung oder Nachlass. Die Richterin fordert die DGT nun auf, entweder „ordentliche Beweise“ zu liefern oder die Anklage fallen zu lassen.

Die Botschaft an Autofahrer: Nicht zahlen, wenn das Foto zweifelhaft ist. Die DGT muss beweisen, nicht umgekehrt. Und sie kann es offenbar nicht – zumindest nicht mit dieser Apparatur.