Stephan osnabrügge und dfb im bandenwerbe-prozess freigesprochen

Entlastendes urteil im bandenwerbe-skandal

Frankfurt/Main – Ein klares Signal der Justiz: Der ehemalige DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sind im Verfahren um die sogenannte „Bandenwerbe-Affäre“ freigesprochen worden. Die 2. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main sah keine Beweise für Steuerhinterziehung. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die zukünftige Arbeit des Verbandes.

Richterin distler begründet den freispruch

Richterin distler begründet den freispruch

„Dieser Freispruch ist eindeutig, klar – und ohne jede Einschränkung“, betonte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler in ihrer Begründung. Damit endet ein langwieriges Verfahren, das dem DFB und Herrn Osnabrügge erhebliche Belastungen bereitet hatte. Die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten. Bereits vor dem Urteil hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt.

Der kern der vorwürfe: 3,5 millionen euro

Der kern der vorwürfe: 3,5 millionen euro

Im Zentrum der Ermittlungen stand der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Dabei ging es um Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heim-Länderspielen der deutschen Nationalmannschaft. Für den DFB war die Klärung dieser Frage von entscheidender Bedeutung, da sie die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 betraf.

Dfb hofft auf rückzahlung von 30 millionen euro

Das Urteil könnte dem DFB eine Rückzahlung von rund 30 Millionen Euro ermöglichen. Das Finanzamt hatte bereits vor drei Jahren die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verfügt, gegen die der DFB Einspruch eingelegt hatte. Die Entscheidung des Gerichts dürfte nun maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf dieses Verfahrens haben.

Anwalt leisner kritisiert die ermittlungen

Der DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner sprach von einem „nachhaltigen Schaden“, den der Verband durch die Ermittlungen erlitten habe. „Der DFB wurde diskreditiert. Es gab aber kein Fehlverhalten des DFB, das Fehlverhalten lag auf der Seite der Staatsanwaltschaft.“ Er betonte, dass die Vorwürfe unbegründet gewesen seien und der Ruf des Verbandes unnötig in Mitleidenschaft gezogen worden sei.

Osnabrügge: „das hätte alles nicht passieren dürfen“

Auch Stephan Osnabrügge zeigte sich erleichtert, aber auch kritisch. „Es ist jetzt nicht alles gut. Das ist kein Spiel. Das hätte alles nicht passieren dürfen“, sagte er nach dem Urteil. Er hatte stets seine Unschuld beteuert und betont, dass der DFB die Einnahmen aus der Bandenwerbung ordnungsgemäß versteuert habe.

Hintergrund: parallelen zum „sommermärchen“-prozess

Der DFB wurde, ähnlich wie im bereits abgeschlossenen „Sommermärchen“-Prozess um die WM 2006, als „Nebenbeteiligter“ geführt. In beiden Fällen ging es um die Aufklärung von Geldflüssen und möglichen Unregelmäßigkeiten. Die jetzige Entscheidung zeigt, dass der DFB nicht automatisch für Fehlverhalten Dritter haftbar gemacht werden kann.