Eisschnelllauf-zoff: ard siegt vor gericht – große unter beschuss

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Senders ARD über den Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Verband (DESG) haben ein weiteres Mal zugunsten der ARD entschieden. Nicht nur das LandgerichtHamburg, sondern auch das Landgericht Berlin II gaben der ARD in den vergangenen Tagen Recht, was den anhaltenden Konflikt um die Darstellung von Missständen im Eisschnelllauf-Verband betrifft.

Seppelt siegt im eilverfahren: falschbehauptungen widerlegt

Ein besonders brisantes Kapitel in diesem Rechtsstreit ist die einstweilige Verfügung, die Journalist Hajo Seppelt gegen DESG-Präsident Matthias Große erwirkt hat. Der Vorwurf: Falsche Behauptungen. Seppelt hatte sich gegen Aussagen Großes gewehrt, die er als unhaltbar empfand. Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts, das bereits zuvor in vier von fünf Fällen zugunsten der ARD geurteilt hatte, bestätigte die Zulässigkeit der Berichterstattung während der Winterspiele in Mailand in weiten Teilen.

Große kündigte an, auch diese jüngste Niederlage anzufechten. "Unsere Mandantschaft wird diese fehlerhafte Entscheidung nicht akzeptieren und sofortige Beschwerde einlegen", erklärte sein Anwalt Norman Buse, der auf eine Korrektur durch das Oberlandesgericht Hamburg hofft. Die Frage, ob gegen den Beschluss des Berliner Landgerichts Widerspruch eingelegt wird, steht noch aus.

Ard-sportkoordinator balkausky: „investigative berichterstattung gestärkt“

Ard-sportkoordinator balkausky: „investigative berichterstattung gestärkt“

Die ARD reagierte mit deutlicher Zufriedenheit auf die Gerichtsurteile. „Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt“, so ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky. Er betonte zudem, dass die Entscheidung die investigative Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt habe.

Der streit um aussagen von peter müller und die „gestalking“-vorwürfe

Im Verfahren in Hamburg ging es um Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Müller, der die Gründe für seine nicht erfolgte Vertragsverlängerung bis heute nicht kennt. Das Gericht erkannte die Berichterstattung der ARD hier als zulässige Meinungsäußerung an. Vor dem Berliner Landgericht hatte Seppelt die Äußerungen von Große beanstandet, der während der Olympischen Spiele von den Olympiastarterinnen und Olympiastarterinnen während der Spiele regelrecht „gestalkt“ worden sei, da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte. Ein Fakt, der sich als falsch herausstellte, da Seppelt sich zu diesem Zeitpunkt im Sendezentrum in Mainz befand.

Die Ereignisse rund um die Winterspiele in Mailand hatten zu einer aufsehenerregenden Pressekonferenz Großes geführt, bei der Journalisten wie Seppelt und Jörg Mebus nicht zugelassen wurden, was zu scharfer Kritik führte. Große hatte damals angekündigt, „alle notwendigen Instanzen“ zu beschreiten. Die Rechtsstreitigkeiten zeigen, wie brisant die Lage im Eisschnelllauf-Verband ist und wie wichtig eine unabhängige Berichterstattung bleibt.