Eisschnelllauf-skandal: große verliert erneut vor gericht!

Ein jähes Ende für Verbandspräsident Matthias Große: Im anhaltenden Rechtsstreit mit der ARD und Journalist Hajo Seppelt hat das Landgericht Hamburg erneut zugunsten des öffentlich-rechtlichen Senders entschieden. Große darf seine Behauptungen über Seppelt nicht wiederholen, nachdem bereits ein früheres Urteil in weiten Teilen die ARD-Berichterstattung bestätigte.

Zwei niederlagen für den desg-vorsitzenden

Die juristischen Probleme für Matthias Große scheinen sich zu häufen. Nicht nur in Hamburg, sondern auch vor dem Landgericht Berlin II musste er eine Niederlage einstecken. Dort erwirkte Hajo Seppelt eine einstweilige Verfügung gegen eine diffamierende Falschbehauptung des DESG-Präsidenten. Es deutet sich ein Muster an: Große gerät zunehmend unter Druck, seine Aussagen zu überdenken und die Arbeit von kritischen Journalisten zu respektieren.

Die Hintergründe sind komplex, reichen aber bis zu den Winterspielen in Mailand zurück. Dort hatte die ARD über mögliche Missstände im Eisschnelllauf-Verband berichtet – Berichte, die Große vehement zurückgewiesen hatte. Nun scheinen die Gerichte zu dem Schluss gekommen zu sein, dass die ARD im Rahmen der Meinungsfreiheit gehandelt hat. Ein deutliches Signal an alle Sportfunktionäre: Unbegründete Angriffe auf die Presse werden nicht durchgewinkt.

Der fall peter mueller und die „gestalking“-vorwürfe

Der fall peter mueller und die „gestalking“-vorwürfe

Ein weiterer Aspekt des Rechtsstreits betraf Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Mueller, der die Gründe für seine nicht erfolgte Vertragsverlängerung bis heute nicht kennt. Das Landgericht Hamburg erkannte die Berichterstattung der ARD in diesem Zusammenhang als zulässige Meinungsäußerung an. Besonders brisant waren aber die Behauptungen Großes, Seppelt habe die Athletinnen und Athleten während der Olympischen Spiele „gestalkt“ und mit Fragen genervt. Eine Behauptung, die sich als falsch herausstellte, da Seppelt sich zu diesem Zeitpunkt im Sendezentrum in Mainz befand.

„Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt“, erklärte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky. Ein Schlag ins Gesicht für Große, der nach den Winterspielen mit einer umstrittenen Pressekonferenz reagiert hatte, bei der Journalisten wie Seppelt und Jörg Mebus die Teilnahme verweigert wurde.

DESG-Anwalt Norman Buse kündigte bereits an, gegen die Urteile Rechtsmittel einzulegen. Ob dies jedoch die Sache für Große wenden kann, bleibt abzuwarten. Die Gerichte scheinen eindeutig auf der Seite der ARD und der unabhängigen Berichterstattung zu stehen. Die Frage ist nun, ob Große seine Strategie überdenken und sich mit den Urteilen abfinden wird – oder ob der Rechtsstreit weiter eskaliert. Die Eisschnelllauf-Szene hält den Atem an.