Bayern kassiert klatsche: diaz-sperre bleibt – 24-stunden-hail-mary läuft
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des FC Bayern gegen die Sperre von Luis Diaz abgeschmettert. Der Flügelstürmer fehlt am Samstag gegen Union Berlin – doch die Münchner haben eine letzte Hintertür.
Warum der einspruch scheiterte
Christian Dingert hatte Diaz in Leverkusen wegen angeblicher Schwalbe mit Gelb-Rot geschickt, später räumte er einen Fehler ein. Für das Gericht reicht das nicht. „Nicht gravierend, nicht objektiv falsch“, so Vorsitzender Stephan Oberholz. Der Kontakt sei da gewesen, Diaz habe ihn gesucht – Tatsachenentscheidung, Punkt. Die Bayern-Argumentation, Dingerts Eingeständnis müsse die Sperre kippen, landete im Papierkorb.
Der Club kann binnen 24 Stunden erneut Einspruch einlegen, diesmal aber vor der Kammer. Die Erfolgsquote dafür liegt laut DFB-Statistik bei 4 %. Uli Hoeneß’ Ankündigung, „die schlechteste Schiedsrichter-Leistung der Bundesliga-Geschichte“ juristisch zu foltern, wird damit zum Pokerspiel mit minimalem Stack.

Was das für bayern heißt
Trainer Vincent Kompany muss auf der linken Außenbahn umbauen. Serge Gnabry ist noch nicht einsatzfähig, Noussair Mazraoui rückt wahrscheinlich als Notlösung vor. Die Drohkulisse: Verliert Bayern gegen Union, liegt der Vorsprung auf Bayer Leverkusen bei einem Punkt – bei noch fünf Spielen. Die Meisterschaft wird plötzlich zur Nagelprobe.
DFB-Sprecher bestätigten am Rande der Entscheidung, dass die Videoaufzeichnung des Vorfalls nicht neu ausgewertet wird. „Wir prüfen keine Gefühle, sondern nur rechtskräftige Fehler“, sagte ein Mitarbeiter knapp. Für Diaz heißt das: Ein Platz im Kabinengang statt auf dem Rasen, 90 Minuten lang.
Die Bayern-Führung schwieg nach dem Urteil, ließ aber durchblicken, dass man die 24-Stunden-Frist nutzen werde. Eine letzte Schreckenskugel, mehr nicht. Bleibt die Frage: Lohnt sich ein zweiter Einspruch, der fast sicher scheitert, nur um ein Signal an die Liga zu senden? Die Antwort lautet: Ja – wenn es um die Meisterschaft geht, ist Selbstverteidigung Pflicht.
