E-scooter-revolution: ab mitte mai kommt die kennzeichenpflicht!
Rom, Italien – Die Zeiten der unregulierten E-Scooter-Flut scheinen gezählt. Ab dem 17. Mai 2026 müssen alle E-Scooter in Italien ein amtliches Kennzeichen tragen, eine Maßnahme, die sowohl Erleichterung als auch Kopfschütteln auslöst. Die Versicherungspflicht folgt am 17. Juli, was die Nutzung dieser beliebten Fortbewegungsmittel grundlegend verändern wird.
Die bürokratie beginnt: wie sie ihr kennzeichen beantragen
Die Anforderungen sind umfangreich, aber notwendig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Der Prozess beginnt mit der Zahlung einer Gebühr von 34,86 Euro über PagoPa, die verschiedene Kostenpunkte wie Bearbeitungsgebühren, Stempelsteuer und die Kosten für das Kennzeichen selbst abdeckt. Wer mehrere E-Scooter besitzt, kann eine Sammelzahlung vornehmen. Anschließend geht es ans Online-Formular auf dem Portal dell’automobilista. Privatpersonen benötigen lediglich einen Ausweis und das ausgefüllte Formular. Für Minderjährige sind zusätzlich die Dokumente des Erziehungsberechtigten erforderlich, während ausländische Staatsbürger einen Nachweis über ihren Aufenthaltsstatus vorlegen müssen. Juristische Personen benötigen die Erklärung über die Eintragung ins Handelsregister.
Ein Detail, das viele übersehen: Die Kennzeichen müssen nicht nur beantragt, sondern auch persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle abgeholt werden. Wer sich das sparen möchte, kann eine Agentur beauftragen, die die Antragsstellung übernimmt – gegen eine entsprechende Gebühr, versteht sich.

Wo wird das kennzeichen angebracht?
Das kleine, 5x6 Zentimeter große Kennzeichen ist kein Luxus, sondern Pflicht. Es muss gut sichtbar angebracht werden, entweder am Lenker oder, falls vorhanden, am hinteren Schutzblech. Ein unsachgemäßer Anbringen oder ein beschädigtes Kennzeichen kann bereits eine Strafe nach sich ziehen.
Die Strafen für die Nichteinhaltung der Kennzeichenpflicht sind empfindlich: Zwischen 100 und 400 Euro drohen Bußgelder. Und das ist nur der Anfang. Zusätzlich zur Kennzeichenpflicht besteht bereits die Pflicht, einen Helm zu tragen (50 Euro Bußgeld), und ab Mitte Juli 2026 auch die Versicherungspflicht. Die italienischen Gerichte haben E-Scooter zudem eindeutig als Fahrzeuge eingestuft, was bedeutet, dass auch hier die Regeln für den Straßenverkehr gelten – inklusive Alkoholverbot.
Die Konsequenz ist klar: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter erwischt wird, riskiert den Führerscheinentzug, selbst wenn er keinen Führerschein benötigt, um den E-Scooter zu fahren. Die neue Regelung ist ein deutliches Signal: E-Scooter sind keine Spielzeuge mehr, sondern vollwertige Verkehrsteilnehmer, die sich an die Regeln halten müssen.
