Wiener derby: fan-freispruch nach platzsturm – verwechslungsfall rätselt!
Ein überraschendes Ende fand der Prozess um den Platzsturm beim Wiener Derby im September 2024: Ein 45-jähriger Anhänger der Austria Wien wurde vom Landesgericht Wien freigesprochen. Der Vorwurf schwerer gemeinschaftlicher Gewalt, erhoben gegen ihn, konnte aufgrund erheblicher Zweifel nicht bewiesen werden – ein Fall, der die Frage aufwirft, wie leicht Identitäten im Sport-Chaos vermischt werden können.
Die beweislast: ein verschwommenes bild
Der Angeklagte hatte von Anfang an betont, Opfer einer Verwechslung zu sein. Polizeiliche Videoaufnahmen ließen sich nicht eindeutig zu seinen Gunsten interpretieren, doch ein entscheidender Zeuge sprang ihm zu. Sie gab an, den Mann vor dem Spiel an einem markanten T-Shirt erkannt zu haben – „sehr lustig“, wie sie es beschrieb, „und sehr alt“. Die Übereinstimmung mit dem Platzstürmer auf den Aufnahmen wurde von einem Gerichtsgutachten auf rund 50 Prozent geschätzt, ein Wert, der Zweifel an der Identität des Beschuldigten nährte. Es ist ein erschreckendes Beispiel dafür, wie leicht Fehlidentifizierungen im Getümmel eines Derby-Spiels passieren können.
Die Staatsanwältin Kristina Kamauf akzeptierte den Freispruch, nachdem es nicht möglich gewesen war, mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass der Angeklagte tatsächlich der Mann auf den Videoaufnahmen war. Die Richterin wies zudem die Forderungen nach Schadensersatz des SK Rapid Wien sowie der verletzten Polizisten auf den zivilrechtlichen Weg.

Doppelgänger-theorie und feuerwehr-engagement
Der Beschuldigte hatte im Laufe des Prozesses die These eines „Doppelgängers“ aufgestellt. Er gab an, in der Vergangenheit bereits ähnliche Personen bei Spielen der Austria Wien gesehen zu haben. Sein Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr und seine Kenntnisse über die Gefahren von Bengalos untermauerten seine Darstellung, dass er niemals absichtlich einen solchen Gegenstand auf den Platz geworfen hätte. „Warum sollte ich sagen, dass ich das bin, obwohl ich es nicht war? Geben Sie mir einen Grund dazu!“, fragte er die Richterin – eine rhetorische Frage, die die Absurdität der Situation verdeutlichte.
Ursprünglich waren 22 Männer im Zusammenhang mit den Ausschreitungen angeklagt, doch die meisten konnten bereits durch Diversionen von Strafen abkommen. Sie müssen nun Verfahrenskosten und symbolische Schadensersätze zahlen, begleitet von umfassenden Stadionverboten. Vier Angeklagte erhielten bedingte Freiheitsstrafen, zwei wurden zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Der Fall zeigt, dass die Ermittlungen im Nachgang zu solchen Ereignissen oft mit großen Schwierigkeiten verbunden sind und nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führen.
Die Entscheidung des Landesgerichts Wien wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen bei der Identifizierung von Straftätern im Kontext von Sportveranstaltungen und unterstreicht die Notwendigkeit präziserer Überwachungstechnologien und effektiverer Ermittlungsverfahren. Die Frage, wer tatsächlich den Platz gestürmt und mit Bengalen beworfen hat, bleibt unbeantwortet – ein bitteres Ende für die Wiener Polizei und ein mahnendes Beispiel für die Komplexität von Fußball-Gewalt.
