Ampel-fallen: automaten dürfen nur noch rote ampeln ahnden!
Endlich herrscht Klarheit an den Ampeln! Nach jahrelanger Rechtsunsicherheit und einem Berg von ungerechtfertigten Strafzetteln hat der Gesetzgeber entschieden: Automatische Blitzanlagen dürfen künftig nur noch das Durchfahren einer roten Ampel ahnden – und nicht mehr das Überfahren der weißen Linie vor der Ampel, wenn kein tatsächlicher Bezug zum Ampelpfand besteht. Ein Sieg für Autofahrer und eine Erleichterung für die Gerichte.
Die gesetzesänderung im detail
Die Neuregelung, verankert im Gesetz vom 25. November 2024 (n. 177), präzisiert Artikel 201 des Straßenverkehrsgesetzes. Bisher wurden Autofahrer oft mit einem Bußgeld belegt, wenn sie zwar anhielten, die Linie aber überschritten. Die Begründung: Verstoß gegen die Verkehrsschilder. Doch nun gilt: Nur das tatsächliche Durchfahren einer roten Ampel kann von den sogenannten T-Red- und PhotoRed-Systemen erfasst und geahndet werden. Alles andere fällt wieder in die Zuständigkeit der herkömmlichen Verkehrspolizei.
Was bedeutet das für Autofahrer? Wer nur die Linie überfährt, ohne die Kreuzung zu betreten, begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, diese kann jedoch nicht mehr automatisch von den Blitzanlagen erfasst werden. Die Polizei muss nun vor Ort sein, um den Verstoß festzustellen und zu ahnden. Die Strafen sind dabei geringer als bei einem Rotlichtverstoß: 42 bis 173 Euro und zwei Punkte in Flensburg, statt 167 bis 665 Euro und sechs Punkte.
Die Änderung ist eine direkte Reaktion auf die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die durch die bisherige Praxis entstanden sind. Viele Autofahrer haben erfolgreich Widerspruch eingelegt und ihre Strafzettel zurückgefordert. Die Gerichte waren oft der Meinung, dass die automatische Ahndung von lediglich angehaltenen Fahrzeugen zu weit ging.

Rechtsmittel für betroffene
Wer in der Vergangenheit ein ungerechtfertigtes Bußgeld für das Überfahren der Linie erhalten hat, kann nun prüfen, ob ein Rechtsmittel in Frage kommt. Auch für zukünftige Fälle gilt: Wenn das Fahrzeug die Linie zwar überfährt, aber die Ampel nicht passiert, ist das Bußgeld wahrscheinlich unwirksam. Einzige Vorsicht: Wenn das Fahrzeug die Linie und die Ampel gleichzeitig passiert, könnte der Verstoß weiterhin dem Rotlichtverstoß zugeordnet werden.
Die neuen Regeln gelten ab dem 14. Dezember 2024 und stellen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gerechtigkeit im Straßenverkehr dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Änderung in der Praxis bewährt und ob sie tatsächlich zu einer Reduzierung der ungerechtfertigten Strafen führt. Die T-Red- und PhotoRed-Systeme werden künftig ihre Aufmerksamkeit verstärkt dem eigentlichen Rotlichtverstoß widmen – und Autofahrer können hoffentlich etwas entspannter die weißen Linien angehen.