Italiens fiskus jagt formel-1-piloten: millionen-forderungen und haftstrafen drohen
Die nächste Kurve kommt nicht auf der Strecke, sondern per Einschreiben: Italiens Finanzpolizei Guardia di Finanza hat die Formel-1-Piloten ins Visier genommen und fordert rückwirkend Steuern auf Startgelder, Prämien und Sponsorenboni für alle Rennen in Imola und Monza seit 2020. Wer mehr als 50 000 Euro nachzahlen soll, muss mit Strafanzeige rechnen.
Warum jetzt und warum so hart?
Der Auslöser ist ein Schreiben des Bologneser Anwalts Alessandro Mei. Er hatte die Finanzbehörde offiziell gebeten, die Steuermoral der „foreign athletes“ im Motorsport zu prüfen. Die Behörde reagierte binnen Wochen – und schickte Briefe an alle Fahrer, in denen sie auffordert, bis spätestens Ende Mai 2025 die italienische Steuererklärung für 2025 abzugeben. Gleichzeitig verlangt sie Zugang zu den Hauptverträgen, Bonuskatalogen und Image-Rechte-Deals. Wer sich querstellt, bekommt eine Vorstrafen-Keule hingehalten: Beträge über 50 000 Euro laufen automatisch als Steuerhinterziehung § 10 Abs. 1 des italienischen Strafsteuergesetzes, strafbar mit bis zu fünf Jahren Haft.
Die Rechnung ist schnell gemacht: Ein Topfahrer kassiert für einen Monza-Auftritt leicht zwei bis drei Millionen Euro Startprämie plus Sieg- und Meisterschaftsboni. Bei einem effektiven Steuersatz von 43 Prozent – so hoch liegt der Spitzensteuersatz für Sportler mit italienischen Einkünften – bleibt eine Lücke von mehr als einer Million Euro pro Jahr. Multipliziert über vier Saisons ergibt sich ein offener Betrag, der locker die Schwelle zur Strafsache reißt.

Die teams schalten ihre anwälte ein
Red Bull, Mercedes und Ferrari haben laut Insidern bereits die Steuerkanzlei Chiomenti beauftragt, eine gemeinsame Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Die zentrale Frage: Zählen die Einkünfte als „italienisch“, wenn der Fahrer nur 72 Stunden im Land weilt und seine Leistung in einem globalen TV-Paket verkauft wird? Die Finanzverwaltung sagt klar ja, weil der Arbeitsort auf italienischem Asphalt liegt. Die Anwälte berufen sich auf Doppelbesteuerungsabkommen und argumentieren, die FIA zahle die Preisgelder in Genf, nicht in Monza.
Ein weiterer Streitpunkt sind Image-Rechte. Laut Brief der Guardia di Finanza sollen Piloten 30 bis 40 Prozent ihres Gesamteinkommens der Nutzung ihres Namens und Gesichts in Italien zuordnen. Die Teams weisen das zurück: „Das ist willkürliche Zuschreibung, nicht marktgerecht“, zitiert eine Quelle aus dem Mercedes-Lager. Doch die Italiener lassen nicht locker. Sie haben bereits Kontoauszüge von italienischen Sponsoren wie Pirelli und Eni angefordert, um nachzuvollziehen, welche Beträge direkt an Fahrer flossen.

Was das für den kalender bedeutet
Die Drohung ist nicht theoretisch. 2026 stehen zwei Rennen in Italien auf dem Plan: Monza und Imola. Die Streckenbetreiber fürchten, dass Topteams ihre VIP-Gäste und damit Millioneneinnahmen verlieren, wenn Stars wie Max Verstappen oder Lewis Hamilton kurzfristig ausfallen, weil sie keine Einreisegenehmigung mehr erhalten – eine gängige Maßnahme, wenn ein Steuerstrafverfahren anhängig ist. Die Formel-1-Führung um Stefano Domenicali, selbst Italiener, versucht zu vermitteln, doch die Finanzbehörde lässt sich nicht ins Bockshorn jagen. „Sportlicher Einfluss stoppt keinen Steuerbescheid“, sagt ein Beamter anonym.
Die Piloten selbst halten sich bedeckt. Auf Anfrage heißt es aus dem Lager von Charles Leclerc lediglich: „Wir kooperieren vollumfänglich.“ Hinter den Kulissen laufen aber bereits Gespräche über Sammelklagen und mögliche Rückzahlungsmodelle. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, künftig pauschal fünf Prozent der Italo-Prämien an den Fiskus abzuführen – doch dafür müsste Rom erst einmal von seiner Rückforderungslinie abrücken. Noch ist keine Bewegung erkennbar.
Für die Fahrer bleibt nur eins: die Rechnung zu öffnen und zu hoffen, dass die Summe unter 50 000 Euro bleibt. Wer mehr schuldet, zahlt nicht nur – er riskiert seinen Saisonplan und möglicherweise die Freiheit. Die Formel 1 mag die schnellste Sportart der Welt sein, vor italienischen Steuerprüfern reicht selbst 370 km/h nicht zur Flucht.
