Handball-derby: phantomtor sorgt für aufsehen – dhb äußert sich
- Unentschieden im südwestfalenderby überschattet von fehlentscheidung
- Der vorfall: ein phantomtor entscheidet fast über das spiel
- Dhb leitet umgehende analyse ein
- Reaktion des vfl eintracht hagen: präsident spruth kritisiert schiedsrichterleistung
- Einspruch angekündigt, fristen beachten
- Sportgerichtsbarkeit entscheidet über wiederholung
- Ähnliche fälle in der vergangenheit
Unentschieden im südwestfalenderby überschattet von fehlentscheidung
Das brisante Südwestfalenderby der 2. Handball-Bundesliga zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf endete mit einem umstrittenen 32:32. Die Punkteteilung steht jedoch im Schatten einer gravierenden Fehlentscheidung der Kampfrichter. Ein nicht gegebenes Tor wurde notiert, was zu erheblichen Diskussionen geführt hat. Nach dem Spiel gab es heftige Reaktionen, insbesondere von Seiten der Hagener Vereinsführung.

Der vorfall: ein phantomtor entscheidet fast über das spiel
In der 42. Minute notierte das Kampfgericht fälschlicherweise einen Treffer von Finn Scharnweber (TuS Ferndorf) zum 23:23-Ausgleich. Die Fernsehbilder des Streamingdienstes Dyn zeigten jedoch deutlich, dass der Wurf an den Pfosten ging und die Schiedsrichter das Spiel nicht mit Anwurf fortsetzten. Dies führte zu der Vermutung, dass ein „Phantomtor“ die Entscheidung beeinflusst hat.

Dhb leitet umgehende analyse ein
Bereits am Freitagabend aktivierte Jutta Ehrmann, Leiterin des Schiedsrichterwesens des Deutschen Handballbundes (DHB), ein Analyse-Team bestehend aus Zeitnehmerin, Sekretärin und Delegierten. Die Untersuchung bestätigte, dass das Kampfgericht tatsächlich ein nicht vorhandenes Tor registriert hatte. Der DHB bedauert diesen Fehler und kündigt eine interne Aufarbeitung mit Konsequenzen an.

Reaktion des vfl eintracht hagen: präsident spruth kritisiert schiedsrichterleistung
Detlef Spruth, Präsident des VfL Eintracht Hagen, äußerte sich nach dem Spiel scharf kritisch und sprach von einer „Schande“. Er forderte eine umfassende Klärung des Vorfalls. Die Hagener Verantwortlichen sehen in der Fehlentscheidung eine Beeinträchtigung des fairen Wettbewerbs und erwägen rechtliche Schritte.

Einspruch angekündigt, fristen beachten
Der VfL Eintracht Hagen hat offiziell die Einlegung eines Einspruchs angekündigt. Laut DHB-Rechtsordnung muss dieser jedoch innerhalb von drei Tagen formell eingereicht werden. Ein ähnlicher Fall in der vergangenen Saison – das Duell zwischen TUSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV – führte zu einem Wiederholungsspiel, das erst nach dem letzten Spieltag wiederholt wurde.

Sportgerichtsbarkeit entscheidet über wiederholung
Über die Wertung des Spiels und die Möglichkeit eines Wiederholungsspieles wird die Sportgerichtsbarkeit des DHB entscheiden. Voraussetzung dafür ist der fristgerechte Eingang des formalen Einspruchs. Der DHB wünscht sich einen sportlich-fairen Umgang miteinander, betont aber die Notwendigkeit einer gründlichen Aufarbeitung des Vorfalls. Die Geschehnisse werfen ein Schlaglicht auf die Bedeutung präziser Kampfrichterarbeit im Handball.
Ähnliche fälle in der vergangenheit
Der Vorfall erinnert an das Wiederholungsspiel der 2. Liga im letzten Jahr zwischen TUSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV. Auch dieses Spiel wurde aufgrund von Einspruchsfristen erst nach dem letzten Spieltag wiederholt. Es bleibt abzuwarten, wie der DHB in diesem Fall vorgehen wird und ob es zu einem erneuten Wiederholungsspiel kommt.
