Eisschnelllauf-streit eskaliert: desg reicht klage gegen ard und wdr ein
Die deutschsprachige Sportwelt ist im Eisschnelllauf-Fieber – und das nicht im positiven Sinne. Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) und der ARD hat eine neue, explosive Eskalationsstufe erreicht, nachdem das Landgericht Hamburg bereits in weiten Teilen der ARD Recht gegeben hatte. Stattdessen geht der Verband nun in die Berufung und kündigt weitere juristische Schritte an, die die ohnehin angespannte Situation weiter verkomplizieren.

Zweiter anfechtungsversuch: vorwürfe des stalkings
Der Kern der Auseinandersetzung liegt in einem Bericht der ARD-Sportschau, der im Zuge der Olympischen Winterspiele für Aufsehen sorgte und Missstände innerhalb der DESG thematisierte. Die DESG reagierte mit einer Unterlassungsklage, die jedoch weitgehend scheiterte. Doch die DESG scheint nicht locker zu lassen. Wie Anwalt Norman Buse bestätigte, wurde nicht nur Berufung eingelegt, sondern es gibt nun auch „ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den WDR, RBB und die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus“ vor dem Landgericht Hamburg. Der Grund: Die DESG will eine Aussage des ehemaligen Bundestrainers Peter Mueller in Frage stellen, die ihrer Ansicht nach falsch dargestellt wurde.
Der Fall wird noch brisanter, wenn man bedenkt, dass DESG-Präsident Matthias Große Seppelt öffentlich regelrechtes „Stalking“ vorgeworfen hat. Er behauptete, Seppelt habe die Athleten an der Eisfläche „aufgelauert“ und mit Fragen bedrängt. Ein Vorwurf, der Seppelt vehement zurückweist: Er bestreitet, sich jemals in Mailand aufgehalten zu haben, wo die Spiele stattfanden, und betont, er habe lediglich aus dem ARD-Sendekomplex in Mainz berichtet.
Doch es gibt noch eine weitere Facette: Seppelt selbst hat ein Verfahren gegen Große eingeleitet. Ob und wie sich dieser zweite Rechtsstreit entwickelt, bleibt abzuwarten. Der MDR hat indes eine einstweilige Verfügung gegen die DESG und Große beantragt, was die Rechtslage zusätzlich verkompliziert.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg hatte bereits deutlich gemacht, dass die DESG nicht alle ihre Forderungen durchsetzen konnte. Nun kündigt Große an, die DESG werde „in alle notwendigen Instanzen gehen“, um ihre Position zu verteidigen. Der Kampf um die Wahrheit im Eisschnelllauf ist noch lange nicht entschieden und wirft ein düsteres Licht auf die Beziehung zwischen Sportverbänden und Medien.
Die Faszination des Sports wird hier durch einen juristischen Grabenkampf überschattet, der die Glaubwürdigkeit beider Seiten gefährdet. Die Frage ist: Werden die Athleten am Ende als Kollateralschaden in diesem Machtkampf zwischen ARD und DESG zurückbleiben?
