Eisschnelllauf-streit eskaliert: desg reicht weitere klage ein

Der frostige Rechtsstreit zwischen der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) und der ARD hat eine neue, überraschende Wendung genommen. Nur wenige Tage nach der ablehnenden Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die den Verband in vier von fünf Punkten nicht unterstützte, kündigt die DESG weitere rechtliche Schritte an – und die Schlagabtuschläge zwischen den Parteien scheinen sich zu verschärfen.

Vorwürfe der falschen darstellung und neue klagen

Vorwürfe der falschen darstellung und neue klagen

Wie der von der DESG beauftragte Rechtsanwalt Norman Buse gegenüber dem Sport-Informations-Dienst (SID) bestätigte, reicht der Verband Beschwerde gegen das Urteil ein. Doch damit nicht genug: Zusätzlich soll ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den WDR, den RBB sowie die Journalisten Hajo Seppelt und Claus Mebus am Landgericht Hamburg laufen. Es geht um die Interpretation einer Aussage des ehemaligen Bundestrainers Peter Müller, die laut DESG verzerrt dargestellt wurde.

Hajo Seppelt, der seinerseits ein Verfahren gegen DESG-Präsident Matthias Große angestrengt hat, kontert mit der Behauptung, dass die DESG eine von ihm transportierte Aussage des Trainers in Frage stelle. Der Knackpunkt: Große hatte diese Aussage wortgleich auf verschiedenen Social-Media-Kanälen und auf der offiziellen Verbandswebseite veröffentlicht. Darin warf er Seppelt vor, während der Olympischen Spiele in Mailand „regelrecht gestalkt“ zu haben und die Athleten mit Fragen unter Druck gesetzt zu haben.

Seppelt wies die Vorwürfe vehement zurück und erklärte gegenüber dem SID, er habe aus dem ARD/ZDF-Olympia-Sendekomplex in Mainz berichtet und nicht in Mailand verkehrt. „Dieser Fall zeigt, wie genau es der DESG-Präsident mit der Wahrheit nimmt“, so Seppelt, dessen Worte die zunehmende Eskalation verdeutlichen.

Die Rechtsanwälte sind sich einig: Der MDR hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DESG und Große gestellt, was die Situation weiter verkompliziert. Die DESG kündigt an, sich auch gegen diese Maßnahme zur Wehr zu setzen.

Der ursprüngliche Streitpunkt war ein Bericht der ARD-Sportschau über angebliche Missstände innerhalb der DESG, der während der Winterspiele für Aufsehen sorgte. Die DESG hatte die ARD aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, was jedoch scheiterte. Das Landgericht Hamburg sprach der ARD in weiten Teilen Recht, lediglich in einem Punkt gab es einen Teilerfolg für die DESG.

Große signalisierte unlängst, dass die DESG „in alle notwendigen Instanzen gehen“ werde. Es bleibt abzuwarten, ob diese juristische Auseinandersetzung den deutschen Eisschnelllauf nachhaltig beschädigen wird.