Eisschnelllauf-streit: desg verliert erneut vor gericht – klage folgt!

Ein jähes Ende für die Hoffnungen der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG): Auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Beschwerde gegen die ARD-Berichte abgewiesen. Damit steht es für die DESG zwei zu null für die öffentlich-rechtlichen Sender im juristischen Tauziehen um die Berichterstattung über mutmaßliche Missstände im Verband.

Hauptsacheklage in fünf fällen angekündigt

Hauptsacheklage in fünf fällen angekündigt

Rechtsanwalt Norman Buse ließ keine Zweifel daran, dass die DESG sich nicht geschlagen gibt. „Die Angelegenheit“ soll nun „nötigenfalls höchstrichterlich“ geklärt werden, indem in fünf Fällen Hauptsacheklage erhoben wird. Ein klares Signal, dass der Konflikt noch lange nicht beigelegt ist und die Gerichte weiterhin mit der Thematik beschäftigt sein werden.

Die Vorgeschichte ist brisant: Bereits das Landgericht Hamburg hatte in erster Instanz zugunsten der ARD entschieden und die Berichte, die während der Winterspiele in Mailand ausgestrahlt wurden, weitgehend für zulässig erklärt. Das OLG Hamburg bestätigte diese Entscheidung nun in einem weiteren Fall. Die ARD und insbesondere Hajo Seppelt, der die Berichte redaktionell verantwortet, äußerten sich zu den Urteilen jedoch nicht.

Axel Balkausky, ARD-Sportkoordinator, hatte nach der Entscheidung des Landgerichts bereits von einer „erneut gestärkten investigativen Sportberichterstattung“ gesprochen. Ein deutlicher Seitenhieb in Richtung DESG, die mit ihrem Präsidenten Matthias Große vehement gegen die Berichterstattung gekämpft hatte.

Die Klage der DESG gegen die ARD-Landesrundfunkanstalten WDR und MDR sowie die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus hatte mehrere Punkte umfasst. Seppelt hatte das Vorgehen der DESG als „wenig überzeugenden Kleinkrieg gegen kritischen Journalismus“ abgetan. Große hatte die erhobenen Vorwürfe nach den Winterspielen in einer aufsehenerregenden Pressekonferenz in Berlin zurückgewiesen und Seppelt und Mebus den Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt – ein Schritt, der von ARD und Journalistenverbänden scharf kritisiert wurde. Große hatte damals mit Nachdruck angekündigt, „alle notwendigen Instanzen“ zu beschreiten. Die aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg zeigt, dass dieser Weg noch lang und steinig sein wird.

Die Frage, die sich nun stellt: Kann die DESG mit einer Hauptsacheklage vor dem Bundesgerichtshof tatsächlich noch einen Erfolg erzielen? Oder wird die ARD ihre Position als Hüterin kritischer Sportberichterstattung weiter festigen?