Eisschnelllauf-skandal: desg kämpft weiter – klage bis zum bundesgerichtshof!
Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) hat im Rechtsstreit mit der ARD eine weitere Niederlage kassiert. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte das Urteil des Landgerichts, das weite Teile des ARD-Berichts über mutmaßliche Missstände im Eisschnelllauf-Verband für zulässig erklärte. Doch die DESG gibt nicht auf und kündigt an, den Fall bis zum Bundesgerichtshof zu bringen – ein Signal für die Ernsthaftigkeit der Lage.

Ein juristisches tauziehen ohne ende
Die Entscheidung des OLG Hamburg bedeutet, dass die ARD weiterhin über die Vorwürfe berichten darf, die während der Winterspiele in Mailand aufkamen. Rechtsanwalt Norman Buse gab bekannt, dass die DESG in fünf Fällen Hauptsacheklage erheben wird. „Die Angelegenheit“ soll, so hieß es auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID), „nötigenfalls höchstrichterlich“ geklärt werden. Das deutet auf eine lange und kostspielige Auseinandersetzung hin.
Axel Balkausky, ARD-Sportkoordinator, zeigte sich nach der ersten Entscheidung des Landgerichts bereits erleichtert und sprach von einer „erneut gestärkten“ investigativen Sportberichterstattung. Die DESG hingegen sieht sich in ihrer Ehre verletzt. Präsident Matthias Große hatte nach den Winterspielen in einer umstrittenen Pressekonferenz in Berlin die Vorwürfe zurückgewiesen und die ARD sowie die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus scharf kritisiert. Seppelt und Mebus waren zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen worden, was zu weiterer Kritik führte.
Große hatte damals mit den Worten erklärt: „Leute, die mich denunzieren und meinen Verband auf die Schlachtbank führen, mit denen teile ich nur noch den Gerichtssaal.“ Diese Aussage verdeutlicht die emotionale Aufladung des Konflikts und die Entschlossenheit der DESG, sich gegen die Berichterstattung zur Wehr zu setzen. Die Klage ist mehr als nur ein juristischer Schritt – sie ist ein Kampf um Ansehen und Glaubwürdigkeit.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob der Bundesgerichtshof die letzte Instanz sein wird oder ob es noch weitere juristische Schlachten geben wird. Eines ist jedoch klar: Der Eisschnelllauf-Skandal wird die Sportwelt noch lange beschäftigen und die Grenzen der investigativen Sportberichterstattung neu definieren. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird weitreichende Konsequenzen für den Journalismus und den Sport haben.
