Ferrari-werker nach stalking-vorwurf entlassen – schadensersatzforderung scheitert

Ein Ferrari-Mitarbeiter hat einen bitteren Schlag erlitten: Das Modenatrecht hat seine Entlassung wegen Stalkings einer Kollegin bestätigt und seine Forderung nach 200.000 Euro Schadensersatz abgewiesen. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der beruflichen Beziehungen und die Verantwortung von Arbeitgebern im Umgang mit solchen Vorwürfen.

Die vorgeschichte: eine gescheiterte beziehung und zunehmendes unbehagen

Die Geschichte, die sich über mehr als zwei Jahre erstreckte, begann mit einer Affäre zwischen dem 40-jährigen Werkmeister, der seit 2012 bei Ferrari im Kundensportbereich beschäftigt war, und einer jüngeren Kollegin. Nach dem Ende der Beziehung soll der Mann eine Reihe von belastenden und bedrohlichen Nachrichten an die Frau gesendet haben. Laut Unternehmensangaben handelte es sich dabei um „aktenschopfe und illegitime Handlungen“, die als Stalking gewertet werden konnten.

Die Kollegin fühlte sich durch die fortgesetzten Kontakte, trotz ihrer Aufforderung zur sofortigen Einstellung, zunehmend bedroht und wandte sich sowohl an die Personalabteilung von Ferrari als auch an die Carabinieri. Trotz eines Kontaktabbruchs durch die Frau versuchte der Werkmeister weiterhin, sie über alternative Nummern zu erreichen und kontaktierte sie.

Einige der verstörenden Nachrichten, die dem Gericht vorlagen, zeigten eine erschreckende Eskalation: „Du bist Dunkelheit und strahlend zugleich, perfide und unreifes Kind! Du hast nichts verstanden, es wird zu spät sein, wenn du es tust. Aber du bist zu egoistisch, um es zu tun. Das wirst du mir bezahlen.“ – Worte, die von Verzweiflung und Aggression zeugen. Ein weiteres Exemplar: „Du bist wirklich widerlich, du bist ekelhaft, verschwinde aus dem Verkehr, und wenn du mich siehst, senke den Kopf, du wirst es bereuen.“

Die entscheidung des gerichts: schutz der mitarbeiterin geht vor

Die entscheidung des gerichts: schutz der mitarbeiterin geht vor

Nachdem die Kollegin den Vorfall angezeigt hatte und der Werkmeister von den Behörden aufgefordert wurde, sein Verhalten zu unterlassen, erfolgte die Entlassung. Der Mann klagte daraufhin gegen Ferrari und forderte eine Wiedereinstellung sowie eine Entschädigung von 200.000 Euro. Das Gericht von Modena wies die Klage jedoch ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entlassung. Der Richter argumentierte, dass das Unternehmen eine Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeitern habe, insbesondere wenn deren psychische und physische Gesundheit gefährdet sei. Die Maßnahme zur Entfernung störender Verhaltensweisen sei daher vollkommen gerechtfertigt.

Anwalt Francesco Parise, ein Experte für Arbeitsrecht, erklärte gegenüber der „Corriere della Sera“, dass das Gericht zwar die Entlassung für unrechtmäßig erachtet habe, jedoch nicht in einer Weise, die eine Wiedereinstellung des Arbeitnehmers rechtfertigen würde. Es liege eindeutig ein Fehlverhalten vor.

Der ehemalige Werkmeister wird Ferrari nicht mehr dienen, erhält aber 14 Monatsgehälter als Abfindung. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit klarer Richtlinien und konsequenter Maßnahmen im Umgang mit Stalking-Vorwürfen am Arbeitsplatz und zeigt, dass der Schutz der Mitarbeiter und ihre Gesundheit höchste Priorität haben muss.