Zürcher südkurve darf wieder: gericht kippt sperre!

Ein Urteil, das die FCZ-Fans aufhorchen lässt: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Sperrung der Südkurve im Letzigrund-Stadion für rechtswidrig erklärt. Nach den Ausschreitungen im Januar 2024, die das Spiel gegen den FC Basel überschatteten, hatte die Stadt Zürich diesen drastischen Schritt ergriffen – nun muss sie ihn revidieren.

Die waage kippt: fankultur gegen sicherheitsbedenken

Die waage kippt: fankultur gegen sicherheitsbedenken

Die Entscheidung des Gerichts ist überraschend, aber nachvollziehbar. Es wurde festgestellt, dass die Sperrung der Südkurve lediglich einen geringen Mehrwert an Sicherheit biete, während die Interessen der Fans, insbesondere ihr Recht auf Teilhabe am Spielgeschehen, deutlich stärker gewichten. Eine kollektive Strafe, die so viele Anhänger trifft, erscheint im Nachhinein unverhältnismäßig. Der FC Zürich hatte gegen die Sperre Berufung eingelegt – ein Schritt, der sich nun auszahlt.

Doch es gibt einen Haken: Die Stadt Zürich hat die Möglichkeit, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem Bundesgericht Berufung einzulegen. Ob sie dies tun wird, bleibt abzuwarten. Sollte sie dies nicht tun, könnte die Südkurve bereits beim nächsten Spiel gegen Lausanne-Sport wieder in Betrieb genommen werden. Die Entscheidung des Statthalteramtes, welches den Einspruch des FCZ zunächst gutgeheißen hatte, wurde nun vom Verwaltungsgericht bestätigt. Die Fankurve, ein pulsierender Teil des Schweizer Fussballs, darf wieder atmen.

Die Ausschreitungen, die zu dieser Situation führten, waren zweifellos inakzeptabel. Gewalt und Vandalismus haben in der Welt des Sports keinen Platz. Dennoch zeigt das Urteil, dass die Rechte der Fans nicht ignoriert werden dürfen, selbst wenn die Emotionen hochkochen. Die Frage, wie man in Zukunft ein besseres Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Fankultur findet, bleibt bestehen. Denn eines ist klar: Fussball ohne Fans ist kein Fussball.