Grillfeste und partys: kolumbianische eigentümer müssen jetzt umsatzsteuer zahlen
Ein gemütliches Grillen am Wochenende im Gemeinschaftsbereich oder eine Geburtstagsfeier im Clubhaus – für viele Wohnungsbesitzer in Kolumbien ist das eine gängige Tradition. Doch diese entspannten Treffen sind plötzlich mit einer unerwarteten Steuerlast verbunden. Die Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales (DIAN), das kolumbianische Finanzamt, hat neue Richtlinien erlassen, die die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften vor eine große Herausforderung stellen.

Die definition der 'wirtschaftlichen nutzung'
Im Kern der neuen Regelung steht die Frage, wann die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen als 'wirtschaftliche Ausnutzung' gilt. Die DIAN argumentiert, dass zusätzliche Gebühren für die Nutzung von Bereichen wie Grillzonen, Gemeinschaftsräumen, Sportplätzen oder Schwimmbädern (wenn ein Eintrittspreis erhoben wird), als die Leistung einer kommerziellen Dienstleistung einzustufen sind. Das bedeutet: Der Wert dieser Miete unterliegt einer Umsatzsteuer von 19%.
Aber wann genau müssen die Eigentümergemeinschaften diese Steuer abführen? Die DIAN hat hierzu klare Kriterien festgelegt. Die Umsatzsteuer ist fällig, wenn:
- Eine spezifische Gebühr für die exklusive Nutzung eines Raumes erhoben wird, unabhängig von der monatlichen Verwaltungsgebühr. Ein Beispiel: Eine Gebühr von 50.000 Pesos für die Grillzone über vier Stunden, zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer entfällt hingegen, wenn:
- Die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen (Parks, Fitnessstudios, Grünflächen) bereits in der monatlichen Verwaltungsgebühr enthalten ist und keine zusätzlichen Ausgaben anfallen. Ein ungezwungenes Grillen in einem öffentlich zugänglichen Bereich ohne zusätzliche Kosten bleibt steuerfrei.
Die Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung stellt eine zusätzliche Belastung für die Eigentümergemeinschaften dar. Sie müssen nun:
- Ihre Steuernummer (RUT) aktualisieren, um die Verantwortung als Umsatzsteuersammler anzugeben.
- Elektronische Rechnungen für jede Mietung ausstellen und diese an die DIAN melden.
- Die einbehaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Die Sanktionen bei Nichteinhaltung können empfindlich sein. Die DIAN hat bereits angekündigt, dass Versäumnisse bei der Umsatzsteuerabführung mit hohen Bußgeldern geahndet werden können, die das Vermögen aller Eigentümer belasten.
Diese neue Regelung ist Teil eines umfassenderen Plans der DIAN, die Steuerbasis zu erweitern und die Informalität im kolumbianischen Wirtschaftssektor zu bekämpfen. Angesichts ehrgeiziger Steuereinnahmezielsetzungen im Jahr 2026 wird die DIAN verstärkt auf Einkommensquellen achten, die bisher unberücksichtigt blieben.
Für die Bewohner bedeutet dies wahrscheinlich eine Erhöhung der Mietpreise für Gemeinschaftseinrichtungen. Die Verwaltung sollte daher ihre Regeln überprüfen und gegebenenfalls die Nutzung bestimmter Bereiche in die monatliche Verwaltungsgebühr integrieren, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Spaßsteuer ist da – und sie wird das nächste Grillfest teurer machen.
