Vondrousovas wimbledon-traum geplatzt: vierjährige dopingsperre!
Schock in der Tenniswelt: Marketa Vondrousova, die Überraschungssiegerin von Wimbledon 2023, muss für die nächsten vier Jahre vom Platz fernbleiben. Die Internationale Agentur für Tennisintegrität (ITIA) hat die 26-Jährige am Montag für den Verstoß gegen Anti-Doping-Regeln bestraft. Ein Gestaltungsfehler mit weitreichenden Folgen.

Die verweigerte dopingprobe: ein psychischer leidensweg
Im Dezember des vergangenen Jahres lehnte Vondrousova eine Dopingkontrolle in ihrer Wohnung in Prag ab. Die Entscheidung, die nun das Ende ihrer Karriere für mindestens vier Jahre bedeuten könnte, begründete sie mit ihren psychischen und physischen Strapazen der vergangenen Monate. Sie fühlte sich durch die Vorstellung, dass ein Fremder, den sie nicht kannte, ihr Wohnzimmer betreten sollte, bedrängt. Es ist ein Gefühl, das sie offenbar teilt.
Die Erinnerung an den Überfall auf ihre Landsfrau Petra Kvitova im Jahr 2016, bei dem diese sich eine lebensbedrohliche Handverletzung zuzog, lastet schwer auf ihr. Dieser traumatische Vorfall hat Vondrousova zutiefst geprägt und ihre Ängste verstärkt. Das ist der Hintergrund, der diese Entscheidung verständlich, wenn auch nicht rechtlich haltbar, macht.
Die ITIA ließ keinen Raum für Entgegenkommen: „Gemäß den Anti-Doping-Regeln muss die Strafe für eine Spielerin, die sich einer Kontrolle verweigert, dieselbe sein wie die, die ihr auferlegt worden wäre, wenn sie positiv getestet worden wäre“, so die offizielle Erklärung. Damit fällt die Entscheidung für Vondrousova besonders hart aus, zumal sie seit Januar pausiert hatte, nachdem sie ihre Teilnahme an den Australian Open aufgrund einer Schulterverletzung abgesagt hatte.
Karen Moorhouse, Geschäftsführerin der ITIA, betonte zwar, dass die Agentur die Belastung für die Spielerinnen anerkenne, wiederholte aber auch: „Aber er ist unerlässlich, um den fairen Wettbewerb zu schützen.“ Eine Aussage, die angesichts der Umstände wenig Trost für Vondrousova bietet.
Die ehemalige Nummer Sechs der Welt hat nun die Möglichkeit, beim Sportschiedsgericht Berufung einzulegen. Ob sie diesen Schritt gehen wird, bleibt abzuwarten. Die Sperre gilt bis zum 21. Juni 2030 und markiert einen bitteren Tiefpunkt in ihrer Karriere. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht, ob Vondrousova gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird, sondern ob die Tenniswelt die psychischen Belastungen und die traumatischen Erfahrungen der Sportlerinnen bei der Durchsetzung von Anti-Doping-Richtlinien angemessen berücksichtigt.
