Tv hüttenberg kämpft um gestohlenen sieg vor dem sportgericht
Ein Formfehler soll einen hart erkämpften Sieg zunichte machen – das lassen sich die Mittelhessen nicht gefallen. Der TV Hüttenberg hat fristgerecht Rechtsmittel gegen den Wertungsbescheid der HBL eingelegt und beantragt nun eine Überprüfung durch die zweite Kammer des Bundessportgerichts des DHB. Auslöser: Der Einsatz von Julius Gümbel beim 37:34-Heimsieg gegen TuSEM Essen am 14. Februar 2026, bei dem eine unterschriebene Schiedsvereinbarung angeblich nicht rechtzeitig vorlag.

Was die hbl dem tvh vorwirft – und warum hüttenberg das nicht akzeptiert
Nach Auffassung der Liga fehlte Gümbel die Teilnahmeberechtigung, weil seine Schiedsvereinbarung vor dem Einsatz entgegen § 4 Abs. 2 DFO nicht zur Verfügung gestellt worden war. Die Konsequenz aus diesem rein formellen Verstoß: Das Spiel wird für den TVH mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren gewertet. Sportlich gewonnen, juristisch verloren – zumindest vorerst.
TVH-Geschäftsführer Timm Schneider findet dafür klare Worte: „Wir halten den Punktabzug wegen des formellen Verstoßes für unverhältnismäßig. Unsere Mannschaft hat sich die beiden Punkte sportlich erkämpft, daher sind wir es ihr, den Sponsoren und auch unseren Fans schuldig, alles zu versuchen, um die drohende Spielumwertung abzuwenden.
