E-scooter-kennzeichen: pflicht gilt, aber niemand kann sie erfüllen

Die Regeln stehen im Gesetz, die Strafen auch – nur das Werkzeug, um sich überhaupt daran halten zu können, fehlt noch. Wer in Italien seit dem 13. Februar 2025 mit einem E-Scooter ohne Kennzeichen und Haftpflichtversicherung unterwegs ist, verstößt formal gegen geltendes Recht. Nur: Das Kennzeichen kann man schlicht nicht beantragen, weil das dafür notwendige Online-Portal bis heute nicht in Betrieb ist.

Ein gesetz ohne umsetzung – wie das passieren konnte

Alles begann mit dem Gesetz Nr. 177 aus dem Jahr 2024, das Verkehrsminister Matteo Salvini als Meilenstein für mehr Sicherheit im Kleinstfahrzeugbereich durchsetzte. Zwei Säulen tragen das neue Regelwerk: ein eindeutiges Kennzeichen für jeden E-Scooter und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Sommer 2025 folgte das Durchführungsdekret mit den technischen Spezifikationen des Kennzeichens, im Oktober das Ministerialerlass Nr. 250 mit den konkreten Betriebsregeln. Am 13. November wurde alles im Amtsblatt veröffentlicht – und damit begann eine 60-tägige Frist für alle Eigentümer, sich anzupassen.

Auf dem Papier ein sauber getakteter Fahrplan. In der Praxis ein einziges Durcheinander.

Das portal existiert nicht – und damit auch keine versicherung

Das portal existiert nicht – und damit auch keine versicherung

Um ein Kennzeichen zu erhalten, braucht man die zentrale Online-Plattform der Motorisierungsbehörde. Diese ist bis heute nicht freigeschaltet. Und ohne Kennzeichen – ohne die alphanumerische Kombination, die einen Scooter eindeutig identifiziert – lässt sich keine Haftpflichtversicherung abschließen. Kein Anbieter kann einen Vertrag ausstellen, wenn das Fahrzeug schlicht keine registrierbare Identität besitzt. Der Kreis kann nicht geschlossen werden, weil das letzte Glied fehlt.

Laut aktuellen Informationen aus dem Ministerium soll das Portal bis April 2026 in Betrieb gehen. Erst dann können Kontrollen und Bußgelder sinnvoll durchgesetzt werden. Bis dahin gilt eine Art gesetzlicher Schwebezustand: Die Sanktionen existieren, die Bedingungen für ihre Anwendung nicht.

Was die strafe kostet – und was das kennzeichen kostet

Was die strafe kostet – und was das kennzeichen kostet

Wer ohne Kennzeichen oder ohne Versicherung erwischt wird, riskiert ein Bußgeld zwischen 100 und 400 Euro. Das Kennzeichen selbst schlägt mit 8,66 Euro zu Buche – zuzüglich Stempelsteuer und Gebühren der Motorisierungsbehörde. Kein prohibitiver Betrag. Der eigentliche Aufwand liegt woanders: im Nachweis, dass der Scooter die gesetzlichen Leistungsgrenzen für öffentliche Straßen einhält – denn nur dann wird überhaupt ein Kennzeichen ausgestellt.

Norms und Sanktionen sind in Kraft. Die Infrastruktur, um sie anzuwenden, noch nicht. Das nennt man in der Verwaltungssprache eine Lücke. In der Realität ist es ein Schildbürgerstreich auf Kosten der Rechtssicherheit.