E-scooter-kennzeichen: pflicht existiert, aber niemand kann sie erfüllen
Die Regeln stehen im Gesetz, die Strafen auch – doch das System, das alles erst möglich machen würde, existiert schlicht nicht. Seit dem 13. Februar 2025 sind in Italien Kennzeichen und Haftpflichtversicherung für E-Scooter formal verpflichtend. Wer ohne fährt, riskiert zwischen 100 und 400 Euro Bußgeld. Das Problem: Das Online-Portal, über das das Kennzeichen beantragt werden muss, ist bis heute nicht in Betrieb. Kein Portal, kein Kennzeichen, keine Versicherung. Eine Pflicht, die sich selbst blockiert.
Was salvinis vorstoß in der praxis bedeutet
Verkehrsminister Matteo Salvini hat die Kennzeichenpflicht für E-Scooter vor über einem Jahr durchgesetzt – als Teil eines umfassenderen Sicherheitspakets für den Mikromobilitätsbereich. Das Fundament legte das Gesetz Nummer 177 von 2024. Ein Durchführungsdekret vom Sommer 2025 konkretisierte die technischen Anforderungen, das Ministerialrundschreiben Nummer 250 vom Oktober regelte die operativen Details. Am 13. November erschien alles in der Gazzetta Ufficiale, und damit begann eine 60-tägige Frist für die Besitzer, sich in Ordnung zu bringen.
Auf dem Papier ist die Kette lückenlos. In der Realität fehlt das letzte Glied.
Das portal, das es nicht gibt
Um ein Kennzeichen zu erhalten, müssen E-Scooter-Besitzer eine Plattform der Motorizzazione Civile nutzen – jene Behörde, die in Italien für Fahrzeugzulassungen zuständig ist. Diese Plattform ist nicht verfügbar. Ohne Kennzeichen kein alphanumerischer Identifikationscode, ohne diesen keine Versicherung, ohne Versicherung drohen Strafen für etwas, das technisch unmöglich zu erfüllen ist. Das Kennzeichen selbst kostet übrigens nur 8,66 Euro zuzüglich Stempelsteuer und Verwaltungsgebühren – die bürokratische Hürde ist also nicht das Geld, sondern das System dahinter.
Laut aktuellen Informationen soll das Portal bis April online gehen. Erst dann können Kontrollen und Bußgelder tatsächlich greifen. Bis dahin gilt: Normen ohne Vollzug.

Ein muster, das sich wiederholt
Wer den italienischen Gesetzgebungsalltag kennt, ist nicht überrascht. Fristen werden gesetzt, Dekrete verabschiedet, Gazzetta-Einträge veröffentlicht – und dann wartet man auf die Infrastruktur, die das alles erst umsetzbar macht. Bei den E-Scootern zeigt sich dieses Muster in Reinform. Die Pflicht ist in Kraft, die Sanktionen sind rechtsgültig, aber der Staat liefert noch nicht die Werkzeuge, um ihr nachzukommen.
Für Angelika Klein, die den Sport und seine Mobilität aus Leidenschaft verfolgt, ist das kein abstraktes Verwaltungsthema: E-Scooter sind längst fester Bestandteil urbaner Sportmobilität, genutzt von Vereinsmitgliedern, Trainern und Fans gleichermaßen. Wenn die Regulierung stockt, zahlen am Ende jene drauf, die sich an die Regeln halten wollen – und schlicht nicht können. April ist das neue Datum. Bis dahin gilt: fahren und hoffen.
