Boateng fliegt wieder ans steuer – münchen prüft knast statt klatsche

Jerome Boateng kann offenbar nicht bremsen. Drei Monate nach Entzug seines Führerscheins saß der frisch verabschiedete Weltmeister von 2014 wieder hinter dem Lenkrad seines schwarzen SUV – und kassierte prompt ein Strafverfahren wegen verbotener Eigenmacht. Die Münchner Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch, dass gegen den 37-Jährigen Haftbefehl bis zu zwölf Monate im Raum steht.

Das protokoll: 9. oktober entzug, 14. november fahrt

Laut Akte hatte das Verkehrsgericht München den Spieler am 9. Oktober 2025 für vier Monate aus dem Verkehr gezogen – wegen wiederholter Ordnungswidrigkeiten, Details nannte das Gericht nicht. Am 14. November, 36 Tage später, filmte eine Streifenwagenkamera Boateng auf der A96 Richtung Starnberg. Er fuhr allein, ohne Begleitfahrer, ohne gültigen Lappen. Beamte stoppten den Defender, stellten den Führerschein-Entzug fest und sicherten Dashcam-Daten. Seitdem liegt die Ermittlungsakte beim Staatsanwalt München I, Abteilung Straßenverkehrsdelikte.

Die Rechnung könnte teuer werden. § 21 StVG erlaubt neben einer Geldstrafe bis 1 200 Tagessätze auch Freiheitsstrafe bis ein Jahr, wenn der Betroffene innerhalb eines Jahrzehnts erneut ohne Fahrerlaubnis auffällt. Boateng fiel 2019 wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz auf, 2021 wegen Tempoverstoßes mit 120 km/h innerorts. Die Leitende Oberstaatsanwältin Anne Leiding ließ durchblicken, dass man „eine dauerhafte Sperre“ prüfe – sprich: lebenslanges Fahrverbot. „Wir prüfen sämtliche Rechtsfolgen, auch den Entzug auf Zeit unbestimmter Dauer“, sagt sie auf Anfrage.

Alte schlagzeilen, neue eskalation

Alte schlagzeilen, neue eskalation

Die aktuelle Affäre schlägt Wellen bis in die Kabine von Bayern-Coach Vincent Kompany. Der Belgier hatte Boateng im Sommer als Individualtrainer für Abwehrspieler vorgesehen – ein Plan, den Fan-Initiativen sofort torpedierten. Die Argumente: das rechtskräftige Urteil wegen Körperverletzung gegen die ehemalige Lebensgefährtin von 2022, die offene Forderung von 1,12 Millionen Euro Schmerzensgeld, und nun wieder ein Vorfall, der die Risikokategorie „Wiederkehrer“ bestätigt. Die Vereinsführung schweigt, doch intern heißt es, man werde „bis zur Rechtskraft“ kein Statement abgeben.

Boateng selbst reagierte lediglich mit einem Sprecher, der „keine Straftat“ bestreitet, aber auf „rechtliche Schritte“ verweist – ein Zug, der bei Anwälten für Stirnrunzeln sorgt. „Er kann die Fahrt nicht leugnen, also bleibt nur die Frage nach Strafmaß und Schuld“, sagt Verkehrsrechtler Marcus Lieser. „Bei zweifacher Vorbestrafung wird das Geriff empfindlich durchgreifen.“

Zeitrahmen: Die Anklage soll noch vor Weihnachten erhoben werden, Prozessbeginn ist für Februar 2026 terminiert. Sollte das Gericht der Staatsanwaltschaft folgen, wäre Boateng mit 38 Jahren nicht nur arbeitslos, sondern auch auf Dauer transportiert – ein Nachruf auf die Karriere ohne Happy End.