Platzsturm-randalierer: verurteilung und stadionverbot im wiener derby-fall

Ein einschneidendes Urteil im Nachgang des eskalierenden Wiener Derbys: Ein Mann, der sich im Herbst 2024 am Platzsturm im Allianz-Stadion beteiligt hatte, wurde am Freitag vom Wiener Landesgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall wirft ein scharfes Licht auf die anhaltende Problematik von Gewalt im Fußball und die Konsequenzen für Täter.

Der schöffensenat fällt ein urteil

Nachdem der ehemalige Rapid-Trainer Robert Klauß als Zeuge ausgesagt hatte, verurteilte der Schöffensenat den Mann wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt. Die Strafe setzt sich aus sechs Monaten Haft ohne Bewährung und zwölf Monaten bedingter Haft mit einer dreijährigen Probezeit zusammen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Verurteilte seine Bedenkzeit in Anspruch genommen hat.

Staatsanwältin Kristina Kamauf verzichtete auf Rechtsmittel, während die Verteidigerin zuvor einen Freispruch ihres Mandanten gefordert hatte. Sie argumentierte, dass ihr Mandant zwar auf dem Spielfeld gewesen sei, jedoch versucht habe, die Situation zu deeskalieren und die aufgebrachten Rapid-Fans zu besänftigen. Diese Argumentation wies der Richter jedoch entschieden zurück, indem er darauf hinwies, dass das Verhalten des Mannes alles andere als beruhigend gewesen sei und das Klatschen während des Platzsturms als Zustimmung gewertet werden müsse.

Die Richterin betonte: „Am ganzen Verhalten war überhaupt nichts Kalmierendes.“ Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Gericht keine milderen Umstände bei der Verurteilung berücksichtigt hat, insbesondere angesichts der neun einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten.

Umfassendes stadionverbot und bewährungshilfe

Umfassendes stadionverbot und bewährungshilfe

Neben der Freiheitsstrafe wurde dem Verurteilten ein österreichweites Stadionverbot für die Dauer der Probezeit auferlegt. Dieses umfasst alle Spiele der ersten und zweiten Bundesliga, des ÖFB-Cups, internationale Begegnungen mit österreichischer Beteiligung sowie Nationalmannschaftsspiele – einschließlich Freundschaftsspielen. Zudem wurde für denselben Zeitraum Bewährungshilfe angeordnet.

Die Forderung des SK Rapid Wien nach Schadensersatz sowie die Ansprüche zweier verletzter Polizisten wurden vom Gericht auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Der Verurteilte hatte an dem Tag, an dem es zum Platzsturm kam, selbst Geburtstag und seine Familie mit ins Stadion genommen, um ihnen zu zeigen, dass das Wiener Derby angeblich nicht als Hochrisikospiel gelte.

Robert klauß als zeuge: „mein job ist es, die mannschaft zu schützen“

Robert klauß als zeuge: „mein job ist es, die mannschaft zu schützen“

Der damalige Rapid-Trainer Robert Klauß war ebenfalls als Zeuge geladen. Er schilderte die chaotische Situation nach dem 2:1-Sieg gegen die Austria, als zahlreiche Rapid-Fans auf den Platz stürmten und ihm auf den Rücken klatschten. Klauß betonte, dass er sich in diesem Moment lediglich um den Schutz seiner Mannschaft kümmern konnte und keine Bewertung der Situation abgeben könne. „Man merkte, hier passiert etwas, was normalerweise nicht passiert und was auch nicht passieren sollte“, so Klauß.

Ursprünglich waren im Zusammenhang mit dem Platzsturm 22 Personen angeklagt. 15 von ihnen konnten sich seit Prozessbeginn am 12. März durch eine Diversion mit Verfahrenskosten und symbolischen Schadenszahlungen von einer Verurteilung befreien und erhielten umfassende Stadionverbote. Der Prozess gegen den letzten Angeklagten wird am 13. April fortgesetzt.

Die Verurteilung des Platzsturmmannes sendet ein deutliches Signal: Gewalt im Fußball wird nicht toleriert und hat Konsequenzen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme tatsächlich zur Eindämmung von Fanvandalismus beiträgt – oder ob die Radikalisierung im Profifußball weiter zunimmt.