Neues auto? steuerliche überraschungen ab 2026!
Romm, Romm, Romm! Für viele Arbeitnehmer, die das Firmenauto als attraktiven Benefit genießen, bahnt sich eine regelrechte Zitterpartie an. Die neuen ACI-Tabellen, die ab 2026 in Kraft treten, verändern die Spielregeln bei der Besteuerung von Dienstwagen drastisch – und das ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen eine Herausforderung.
Die aci-tabellen 2026: ein überblick
Die Agentur für Einnahmen hat mit der Veröffentlichung der neuen ACI-Tabellen (Automobil Club Italia) in der offiziellen Gazette (Gazzetta Ufficiale) Nummer 297 vom 23. Dezember 2025 die Weichen für 2026 gestellt. Diese Tabellen listen die Betriebskosten für eine breite Palette von Fahrzeugen auf, unterteilt nach Typ, Antriebsart und ob das Modell noch in Produktion ist oder nicht. Von Benziner und Diesel über LPG und Erdgas bis hin zu Hybrid- und Elektrofahrzeugen – alles ist berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret? Die neuen Regeln haben vor allem einen Effekt: Wer ein Auto für private Zwecke nutzen darf, muss mit einer höheren Steuerlast rechnen. Die alten Regeln, die bis zum 31. Dezember 2024 galten, bevorzugten in gewisser Weise noch Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß. Das ist jetzt passé.

Fringe benefits unter dem mikroskop
Das „Fringe Benefit“ – die Möglichkeit, das Firmenauto auch privat zu nutzen – wird im italienischen Steuersystem als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Die neuen ACI-Tabellen beeinflussen direkt die Berechnung dieses Vorteils. Die Lichter sind klarer: Wer ein umweltfreundlicheres Fahrzeug fährt, profitiert von geringeren Steuerlasten.
Die neuen Grenzen für die Steuerbefreiung sind wie folgt: Bis zu 5.000 Euro für Arbeitnehmer, die beruflich bis zu 100 Kilometer pendeln; bis zu 2.000 Euro für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern; und bis zu 1.000 Euro für alle anderen Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Grenzen die Vorteile steuerfrei bleiben.
Übergangsregelungen und sonderfälle
Es gibt aber auch Übergangsregelungen. Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2024 angemeldet und den Mitarbeitern zugewiesen wurden, unterliegen weiterhin den alten Regeln – zumindest bis zum Ende des Arbeitsvertrags. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2025 bestellt, aber bis zum 30. Juni 2025 geliefert wurden, gelten jedoch die neuen, günstigeren Bestimmungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Entscheidung, ein Firmenauto als Benefit zu gewähren, muss vom Arbeitnehmer aktiv angenommen werden. Es handelt sich nicht um eine einseitige Entscheidung des Unternehmens, sondern um eine Vereinbarung, die beide Parteien unterzeichnen müssen.

Die neuen prozentsätze: ein blick auf die details
Die Steuerbelastung für Diesel- und Benzinfahrzeuge steigt deutlich, während sie für Elektro- und Hybridfahrzeuge sinkt. Konkret bedeutet das:
- 50% für neue Diesel- oder Benzinfahrzeuge
- 20% für neue Plug-in-Hybridfahrzeuge
- 10% für neue Elektrofahrzeuge
Das Ergebnis? Eine erhebliche Veränderung der Steuerlast für viele Arbeitnehmer und Unternehmen. Es ist ein klarer Schritt hin zu einer nachhaltigeren Mobilität.
Die neuen Bestimmungen treffen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen. Die Möglichkeiten zur Abschreibung von Kosten und zur Vorsteuerabzug für Fahrzeuge werden eingeschränkt. Aber es gibt auch eine positive Seite: Unternehmen, die in umweltfreundliche Fahrzeuge investieren, können von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Die italienische Regierung hat mit diesen Änderungen ein klares Signal gesetzt: Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben Vorrang – auch wenn das für einige Arbeitnehmer eine finanzielle Belastung bedeutet.
