Malagò: „pantouflage“-vorwurf? rechtsexperte klärt auf!
Rom – Die Frage, ob Giovanni Malagò, designierter Präsident des italienischen Fußballverbands (FIGC), aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Präsident des italienischen Olympischen Komitees (CONI) rechtliche Hürden überwinden muss, beschäftigt die Sportwelt. Der Begriff „Pantouflage“ – ein Begriff, der die Verschiebung von Beamten in die Privatwirtschaft beschreibt – steht im Raum. Doch ein prominenter Rechtsexperte räumt mit Bedenken auf.
Was bedeutet „pantouflage“ eigentlich?
Sergio Santoro, ehemaliger Präsident der Autorità Nazionale Anticorruzione (ANAC) und Honorarprofessor am Consiglio di Stato, erklärt in einem Interview, dass der Begriff „Pantouflage“ auf Artikel 53 Absatz 16-ter des Gesetzesdekrets Nr. 165/2001 zurückzuführen ist. Dieser Artikel besagt, dass ehemalige Beamte, die in leitender Position tätig waren, innerhalb von drei Jahren nach Ausscheiden des Dienstes keine Tätigkeit bei Unternehmen ausüben dürfen, die von der Verwaltung beeinflusst wurden. Das Problem im Fall Malagò: Hat der CONI als Behörde die FIGC beeinflusst?

Der coni als behörde? santoros einschätzung
Santoro weist darauf hin, dass die Position des CONI-Präsidenten nicht mit der eines „Beamten“ im Sinne des Gesetzes gleichzusetzen ist. Vielmehr wird diese Position durch Wahl bestimmt. Auch die Position des FIGC-Präsidenten ist wahlweise besetzt. „Die Qualifikation des CONI-Präsidenten ergibt sich nicht aus einem Dienstverhältnis, sondern aus einer Wahl durch den Nationalen Olympischen Rat“, so Santoro.
Weiter argumentiert er, dass das 2013 eingeführte Dekret, das den Anwendungsbereich des „Pantouflage“-Verbots erweiterte, primär auf Positionen mit Managementaufgaben zutrifft. Die Rolle des CONI-Präsidenten als politisch-sportliches Regierungsorgan eines Vereins ist davon ausgeschlossen. Ein entscheidender Punkt: Die FIGC ist kein rein privater Akteur, sondern ein integraler Bestandteil des nationalen Sportsystems, dessen Spitze der CONI bildet.

Keine rechtlichen hürden für malagò?
Santoro ist überzeugt, dass Malagò die Position des FIGC-Präsidenten ohne rechtliche Bedenken antreten kann. „Ich bin davon überzeugt, dass er die Aufgabe legitim ausüben kann und seine Wahl nicht gegen die geltenden Bestimmungen verstößt“, stellt er klar. Der Vorwurf der „Pantouflage“ entbehrt somit der Grundlage, da kein Risiko besteht, dass Malagò seine „Einflussnahme“ an die FIGC „verkaufen“ könnte.
Die Entscheidung des ehemaligen ANAC-Präsidenten dürfte die Debatte um Malagòs Kandidatur beruhigen und ihm den Weg zur FIGC-Präsidentschaft ebnen. Die Sportwelt kann gespannt sein, welche Weichen er für die Zukunft des italienischen Fußballs stellen wird.
