Hsv-kuntz-trennung: bild-berichterstattung vorerst gestoppt – gerichtsurteil sorgt für aufsehen
Hintergrund der trennung: mehr als nur familiäre gründe
Wie die BILD bereits am 11. Januar 2026 enthüllte, lag der tatsächliche Grund für die Trennung zwischen dem Hamburger SV und Stefan Kuntz nicht in den offiziell genannten „persönlichen familiären Gründen“. Stattdessen hatten mehrere Mitarbeiterinnen intern Vorwürfe gegen Kuntz erhoben. Diese Vorwürfe betrafen ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das der HSV nach interner Untersuchung als „glaubhaft“ einstufte und eine schnelle Trennung nach sich zog.
Bestätigung durch den hsv-aufsichtsrat
Der HSV-Aufsichtsrat bestätigte die Recherchen der BILD in öffentlichen Statements weitgehend. Es wurde von einem „schwerwiegenden Fehlverhalten“ gesprochen, welches zu der Entscheidung führte, die Zusammenarbeit mit Stefan Kuntz umgehend zu beenden. Die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe wurde durch die interne Untersuchung des Vereins erhärtet.
Medien bestätigen die vorwürfe
Weitere Medien, darunter der „Spiegel“, der „Stern“ und die „Süddeutsche Zeitung“, untermauerten die Berichterstattung der BILD durch eigene Recherchen. Der „Spiegel“ nahm Kontakt zu einer der mutmaßlich betroffenen Frauen auf, während der „Stern“ die Anwältin einiger Frauen zitierte, die Kuntz das Fehlverhalten vorwerfen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, dass insgesamt fünf Frauen intern Vorwürfe erhoben hatten.
Rechtliche auseinandersetzungen und die einstweilige verfügung
Der Medienanwalt von Stefan Kuntz griff die Berichterstattung der BILD vor mehreren Gerichten an. Nun hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese Verfügung zwingt die BILD vorerst zur Rücknahme ihrer Artikel, einschließlich der Passagen, die durch den HSV und andere Medien bestätigt wurden.
Kritik des gerichts: fehlende beweislage
Das Gericht wirft der BILD „unzulässige Verdachtsberichterstattungen“ vor. Begründung ist das Fehlen eines „Mindestbestands an Beweistatsachen“. Dies bedeutet, dass das Gericht die vorliegenden Informationen als nicht ausreichend für die Veröffentlichung der Vorwürfe ansieht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt.
Bild kündigt rechtsmittel an
Die BILD wird gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen. Man ist weiterhin davon überzeugt, dass die Berichterstattung im öffentlichen Interesse liegt und auf soliden Recherchen basiert. Die Auseinandersetzung vor Gericht wird somit fortgesetzt und die Öffentlichkeit darf gespannt sein, wie die endgültige Entscheidung ausfallen wird. Diese Angelegenheit zeigt die schwierige Balance zwischen Pressefreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
