Garage-fahrzeuge: neue regelungen zur kfz-versicherung – was ändert sich?

Für viele Autobesitzer und Motorradfahrer in Italien könnte sich bald eine erhebliche finanzielle Entlastung ergeben. Eine Neuerung im Versicherungsrecht sieht vor, dass Fahrzeuge, die dauerhaft in der Garage stehen und nicht mehr verkehrstüchtig sind, von der Kfz-Versicherungspflicht befreit werden könnten. Doch Vorsicht: Die Details sind kompliziert und es gibt noch offene Fragen.

Neues gesetz schafft klarheit – und unsicherheit

Neues gesetz schafft klarheit – und unsicherheit

Das Gesetzgebungsdekret 57 vom 27. März 2026, das am 12. Mai 2026 in Kraft getreten ist, soll die Regelungen zur Kfz-Versicherungspflicht präzisieren. Hintergrund ist das Gesetzgebungsdekret 184 vom 22. November 2023, welches die EU-Richtlinie 2021/2118 in italienisches Recht umsetzte. Diese frühere Regelung hatte dazu geführt, dass auch Fahrzeuge, die nicht mehr genutzt wurden, versichert werden mussten – eine Belastung für viele Besitzer alter oder defekter Fahrzeuge.

Die gute Nachricht: Fahrzeuge, die nicht mehr als Verkehrsmittel genutzt werden können, beispielsweise weil wesentliche Teile fehlen, sind von der Versicherungspflicht befreit. Das bedeutet, wenn Ihr Oldtimer in der Garage steht und ohne Reparaturen nicht fahrtüchtig ist, müssen Sie ihn nicht mehr versichern. Aber: Solange das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und jederzeit fahrtüchtig gemacht werden könnte, bleibt die Versicherungspflicht bestehen.

Das Problem liegt im Detail: Was genau sind diese „wesentlichen Teile“? Die aktuelle Gesetzgebung lässt diesen Punkt offen. Theoretisch könnte es ausreichen, die Batterie abzuklemmen, um ein Fahrzeug als nicht verkehrstüchtig zu erklären. Doch das ist offensichtlich nicht die Absicht des Gesetzgebers. Hier ist die Klärung durch ein weiteres Dekret des Verkehrsministeriums dringend erforderlich, das eine definitive Liste der „wesentlichen Komponenten“ enthalten soll.

Ein weiterer Knackpunkt betrifft Autohäuser. Wie sollen diese mit Fahrzeugen umgehen, die sich zum Verkauf in ihren Ausstellungsräumen befinden? Bisher nutzen Autohäuser sogenannte „Matrikelbuch-Policen“, bei denen sie eine Sammelversicherung für ihr gesamtes Fahrzeuginventar abschließen und diese erst bei Auslieferung des Fahrzeugs aktivieren. Auch hier bedarf es einer klaren Regelung.

Für Liebhaber historischer Fahrzeuge gibt es ebenfalls Neuigkeiten. Auf Druck der Federazione Motociclistica Italiana (FMI) wurde ein Zusatz eingeführt, der eine spezielle Versicherung für Fahrzeuge von historischem und Sammlungswert vorsieht. Diese Versicherung deckt lediglich statische Risiken ab, beispielsweise Beschädigungen durch Feuer oder Einbruch, während das Fahrzeug in einem Museum oder einer Privatsammlung steht.

Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Unsicherheiten bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie das Verkehrsministerium die offenen Fragen klären wird. Bis dahin sollten Autobesitzer und Motorradfahrer die aktuelle Situation genau prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.