Eisschnelllauf-streit: moratorium bringt vorläufige ruhe

Berlin – Die deutsche Eisschnelllauf-Szene atmet auf: Ein Moratorium in dem hitzigen Konflikt zwischen dem Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Verband (DESG) und dem Thüringer Eis- und Rollsportverband (TERV) ist vereinbart worden. Die Entscheidung, die die Zukunft des Bundesstützpunkts Erfurt betrifft, verzögert sich damit, doch zumindest sind die schlimmsten Eskalationen vorerst abgewendet.

Athletenvereinbarungen ausgesetzt: ein wegpunkt im konflikt

Athletenvereinbarungen ausgesetzt: ein wegpunkt im konflikt

Im epischen Streit um die neue Athletenvereinbarung, die den Sportlern der DESG vorgelegt wurde, stand viel auf dem Spiel. Die Athleten hatten vehement auf eine Zusatzvereinbarung gedrängt, die den Standort Erfurt schützen sollte – ein Anspruch, den die DESG zunächst ablehnte. Die damit einhergehende Nachfrist bis zum 20. Juli hatte bei den Eisschnellläufern aus Erfurt für große Sorge um ihre Kaderplätze und die damit verbundene finanzielle Unterstützung gesorgt. Einige drohten sogar, sich den Stützpunkten in Inzell und Berlin anzuschließen.

Die Thüringer Staatskanzlei unter Stefan Gruhner, Chef der Thüringer Staatskanzlei und Sportminister, agierte als Vermittler. Bei einem Treffen in Berlin, an dem auch Vertreter der Athleten und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) teilnahmen, wurde ein „konstruktiver Dialog“ initiiert. Das Ergebnis: Die strittigen Punkte in den Athletenvereinbarungen der DESG sind bis zur Klärung der zukünftigen Stützpunktstruktur ausgesetzt. Ein für beide Seiten gangbarer Kompromiss, der die Augen auf die bevorstehenden Strukturentscheidungen des DOSB und des Bundeskanzleramtes richtet.

„Ich danke den beiden Präsidenten Matthias Große und Michael Schneider für den konstruktiven Austausch und die Übereinkunft einer tragfähigen Zwischenlösung im Interesse der Athletinnen und Athleten“, so Gruhner. Die Thüringer Landesregierung signalisiert Zuversicht, die Entscheidungsträger von den hervorragenden Bedingungen am Bundesstützpunkt Erfurt überzeugen zu können. Denn die Angst vor dem Verlust des Standorts ist real. Die Eisschnellläufer sehen ihre Trainingsbasis und damit eine wesentliche Grundlage für ihre sportliche Leistung gefährdet.

Die Staatskanzlei betonte die Notwendigkeit, dass die Stützpunktentscheidung „transparent, nachvollziehbar und auf einer belastbaren sportfachlichen Grundlage“ getroffen wird. Dabei stehe „die besondere Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Athletinnen und Athleten“ im Vordergrund. Das Ziel ist klar: Eine leistungsfähige und zukunftsfähige Struktur des deutschen Eisschnelllaufs, die sowohl den Anforderungen des Spitzensports als auch den Interessen der Athleten gerecht wird. Ob dieses Ziel erreicht wird, wird die kommende Zeit zeigen – aber zumindest ist der erste Schritt getan, um den Sportfrieden wiederherzustellen.