Desg kämpft weiter: eisschnelllauf-streit eskaliert zu drei verfahren!
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) und der ARD spitzt sich weiter zu. Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg, das dem Verband in weiten Teilen wenig Erfolg beschert hat, werden nun weitere Klagen eingereicht – und die Schlagzeilen überschlagen sich.

Zweite instanz und einstweilige verfügungen am hamburger landgericht
Wie der von der DESG beauftragte Rechtsanwalt Norman Buse bestätigte, wird der Verband gegen das Urteil Berufung einlegen. Das OLG Hamburg wird sich somit in zweiter Instanz mit den Unterlassungsansprüchen der DESG befassen. Doch damit nicht genug: Parallel dazu läuft bereits ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren am Landgericht Hamburg gegen den WDR, den RBB sowie die Journalisten Hajo Seppelt und Claus Mebus. Ein Verfahren, das die Gemüter zusätzlich erhitzt.
Seppelt kontert: Vorwürfe der Desinformation Der ARD-Journalist Hajo Seppelt, der seinerseits ein Verfahren gegen DESG-Präsident Matthias Große angestrengt hat, reagierte auf die neuen Entwicklungen. Im Fokus steht eine Aussage des ehemaligen Bundestrainers Peter Müller, die die DESG wortgleich auf verschiedenen Kanälen verbreitet haben soll. Seppelt betonte, dass dieser Schritt zeige, „wie genau es der DESG-Präsident mit der Wahrheit nimmt.“
Die ursprünglichen Vorwürfe von Große, Seppelt habe die Olympiastarterinnen und -starter während der Olympischen Spiele „regelrecht gestalkt“, werden vehement zurückgewiesen. Seppelt selbst betonte, er habe lediglich von Mainz aus über die Spiele berichtet und nicht in Mailsand gewesen. Die Falschinformation, so Seppelt, sei eine bewusste Strategie der DESG.
MDR schaltet sich ein: Ein weiterer Rechtsstreit Die Rechtslage wird dadurch noch komplexer, da der MDR kürzlich selbst einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DESG und Matthias Große gestellt hat. „Von einem eigenen gerichtlichen Verfahren des Herrn Seppelt gegen Herrn Große ist uns nichts bekannt“, so Rechtsanwalt Buse auf Nachfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID).
Der ursprünglicher Auslöser des Rechtsstreits war ein Bericht der ARD-Sportschau über angebliche Missstände innerhalb der DESG während der Winterspiele. Die DESG hatte daraufhin die ARD zur Unterlassung aufgefordert, was zu dem bisherigen juristischen Tauziehen führte. Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung jedoch größtenteils für zulässig erklärt – ein Teilsieg für die ARD, der die DESG nun mit aller Kraft bekämpfen will.
Große kündigte in einer Pressemitteilung an, dass die DESG „in alle notwendigen Instanzen gehen“ werde. Ein Kampf, der die deutsche Eisschnelllauf-Szene weiter spalten und die sportliche Leistung in den Hintergrund drängen könnte. Die kommenden Urteile werden zeigen, ob die Wahrheit in diesem komplexen Fall ans Licht kommt.
