Wm-fieber im büro: was chefs wirklich denken!

Die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko verspricht ein Spektakel, doch für viele Arbeitnehmer droht ein Balanceakt zwischen Fan-Herz und Job. Denn während die Spiele in ungewöhnlichen Zeiten über die Bildschirme flimmern, stellt sich die Frage: Wie viel WM darf man im Büro wirklich genießen, ohne die Konsequenzen fürchten zu müssen?

Die rechtliche lage: keine 90 minuten vor dem bildschirm

Die kurze Antwort lautet: Viel darf man nicht. Arbeitgeber müssen nicht dulden, dass ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit Fußball schauen. Ein Chef hat das Recht, seine Angestellten zu bitten, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren – und das gilt auch dann, wenn es um das deutsche Nationalteam geht. Das gilt insbesondere für die Spielzeiten, die aufgrund der Zeitverschiebung oft mitten in der Nacht oder am frühen Abend stattfinden.

Aber es gibt Schlupflöcher. Während einer wohlverdienten Pause, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Diensthandys erlaubt, darf man sich kurz über den Spielstand informieren oder ein kurzes Tor-Highlight ansehen. Wichtig ist dabei: Keine privaten Streams auf dem Arbeitscomputer!

Radio ja, liveticker mit vorsicht

Radio ja, liveticker mit vorsicht

Auch wenn im Normalfall das Radio im Büro erlaubt ist, behält sich der Arbeitgeber vor, dies während der WM einzuschränken – solange die Arbeit nicht leidet und die Kollegen nicht gestört werden. Das Internet birgt jedoch größere Risiken. Wer den Dienstanschluss für private Zwecke nutzt, riskiert im Falle eines Verstoßes ernsthafte Konsequenzen, bis hin zur Kündigung. Das kurzzeitige Checken von Spielständen über den Liveticker auf dem Smartphone ist hingegen eher nachvollziehbar, sofern es nicht zu einer erheblichen Ablenkung führt.

Urlaub, abmahnung und fanartikel: stolperfallen für wm-fans

Urlaub, abmahnung und fanartikel: stolperfallen für wm-fans

Wer einen Urlaub während der WM-Spiele beantragt, hat keinen Anspruch darauf. Flexible Arbeitszeiten oder Schichttauschbörsen können jedoch eine betriebliche Lösung darstellen. Wer betrunken zur Arbeit kommt, riskiert eine Abmahnung – oder im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung. Auch eine vorgetäuschte Krankheit, um WM-Spiele zu schauen, kann schnell teuer werden.

Und schließlich die Bürodeko: Flaggen, Trikots und Fanartikel sollten vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Das Hausrecht des Arbeitgebers gilt – insbesondere wenn Kundenkontakte oder Sicherheitsvorschriften betroffen sind. Das Nationaltrikot am Arbeitsplatz kann verboten sein.

Die WM ist ein Fest für Fußballfans, aber im Arbeitsleben ist Vorsicht geboten. Wer seine Freude am Sport mit den beruflichen Pflichten in Einklang bringt und die Regeln beachtet, kann das Turnier ohne Konsequenzen genießen. Andernfalls drohen Ärger und womöglich sogar der Jobverlust. Die Botschaft ist klar: Genießen Sie die WM, aber denken Sie daran, wer bezahlt den Lohn!