Vpn-anbieter in spanien zur blockade illegaler fußballübertragungen verpflichtet

Gerichtsurteil zwingt nordvpn und protonvpn zur kooperation

Ein wegweisendes Urteil des Handelsgerichts Córdoba Nr. 1 hat NordVPN und ProtonVPN dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Blockade illegaler Übertragungen von Fußballspielen der LALIGA in Spanien zu ergreifen. Die Entscheidung, die als “inaudita parte” bezeichnet wird, bestätigt die Verantwortung der beiden VPN-Anbieter für die Piraterie von geschütztem Audiovisualmaterial. Es ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen illegale Streaming-Angebote und ein Signal an andere VPN-Dienstleister.

Was bedeutet das urteil konkret?

Was bedeutet das urteil konkret?

Die beiden Unternehmen müssen unverzüglich in ihren Systemen Maßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass von der LALIGA und Telefónica Audiovisual Digital (TAD) gemeldete IP-Adressen, die für illegale Übertragungen genutzt wurden, aus Spanien nicht mehr erreichbar sind. Diese Blockade soll dynamisch erfolgen, was bedeutet, dass neue illegale IP-Adressen ebenfalls schnell gesperrt werden müssen. Rechtsmittel gegen diese Anordnung sind nicht möglich.

Vpn-dienste als vermittler im digitalen raum

Vpn-dienste als vermittler im digitalen raum

Das Gericht erkennt an, dass VPN-Dienste (Virtual Private Network) als technologische Vermittler im Sinne der Europäischen Verordnung über digitale Dienste (DSA) gelten und somit verpflichtet sind, zumindest die Begehung von Rechtsverletzungen über ihre Infrastruktur zu verhindern. VPN-Systeme werden als besonders effektives und zugängliches Mittel zur Umgehung geografischer Beschränkungen bei Online-Inhalten identifiziert.

Werbung für die umgehung von beschränkungen

Die Urteile stellen fest, dass die beklagten Unternehmen sogar damit werben, dass ihr System hervorragend geeignet ist, um Beschränkungen zu umgehen. Diese Aussage verstärkt die Argumentation der Kläger und untermauert die Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen. Die Entscheidung soll verhindern, dass die Dienste dazu beitragen, dass in Spanien die Zugangsbeschränkungen zu geschützten Inhalten umgangen werden, wie sie bereits von spanischen Gerichten angeordnet wurden.

Beweissicherung und frühere urteile

Die Urteile verpflichten die LALIGA und Telefónica Audiovisual Digital, “ausreichende digitale Beweise für die illegale Verbreitung der geschützten Inhalte” aufzubewahren und den VPN-Anbietern zur Verfügung zu stellen. Dies unterstützt die Zuverlässigkeit der Verfahren, die die LALIGA bereits im Rahmen eines früheren Urteils vom Dezember 2024 des Handelsgerichts Nr. 6 in Barcelona angewendet hat.

Pionierhafte entscheidungen auf internationaler ebene

Diese gerichtlichen Entscheidungen, die in Spanien ihresgleichen suchen, sind weltweit bahnbrechend, insbesondere aufgrund ihres dynamischen Charakters. Ähnliche Urteile gab es bereits in Frankreich, wo ebenfalls die Verantwortung von VPN-Diensten im Zusammenhang mit Audiovisualpiraterie anerkannt wurde. Die LALIGA hat sich als Vorreiter im Kampf gegen Audiovisualpiraterie etabliert und setzt sich weiterhin konsequent für die Rechte der teilnehmenden Fußballvereine ein.

Zusammenfassung der wichtigsten punkte

  • NordVPN und ProtonVPN müssen illegale Übertragungen blockieren
  • Das Urteil basiert auf der Europäischen Verordnung über digitale Dienste (DSA)
  • VPN-Dienste gelten als technologische Vermittler
  • Die Entscheidung ist dynamisch und nicht anfechtbar
  • Ähnliche Urteile gibt es bereits in Frankreich