Real madrid: wahl ohne bankgarantie – ein juristischer balanceakt?

Madrid – Ein ungewöhnlicher Vorfall überschattet die Präsidentschaftswahl im Real Madrid: Die Wahlkommission hat die Kandidatur von Florentino Pérez für eine siebte Amtszeit für gültig erklärt, ohne die übliche Bankgarantie einzufordern. Ein Schritt, der Fragen aufwirft und die rechtliche Grundlage für die Entscheidung in Zweifel ziehen lässt.

Die umstrittene auslegung der satzung

Normalerweise verlangt die Satzung des Vereins eine Bankgarantie von jedem Kandidaten, um die finanzielle Solvenz zu gewährleisten. Doch die Wahlkommission berief sich auf Artikel 40.C.5 der Satzung, um von dieser Anforderung abzuweichen. Allerdings verzichtete die Kommission darauf, den genauen Wortlaut des Artikels zu transkribieren oder konkrete wirtschaftliche Daten vorzulegen, die die Anwendung des Artikels rechtfertigen würden. Dies wirft den Verdacht auf, dass die Auslegung der Satzung willkürlich erfolgt sein könnte.

Wie IUSPORT, ein renommiertes juristisches Portal, hervorhebt, hat die Reform des Sportgesetzes im Jahr 2022 die Bankgarantie für nicht-SAD-Vereine wie den Real Madrid zwar zu einer Frage des Ermessens gemacht. Dennoch hat der Verein nicht nur an der Forderung nach einer Bankgarantie festgehalten, sondern sie sogar in der erwähnten Satzungsänderung von 2022 nochmals präzisiert. Ein paradoxer Umstand, der die Situation zusätzlich verkompliziert.

Der Knackpunkt liegt in der Verknüpfung beider Artikel: Artikel 40.C.5 regelt die Bankgarantien für das laufende Mandat des Vorstands, während Artikel 40.C.3 die Bankgarantie für die Kandidatur selbst behandelt – ohne jegliche Ausnahmeklausel. Die implizite Verbindung, die die Wahlkommission herstellt, bleibt ungeklärt und wirft rechtliche Bedenken auf.

Selbst wenn man diese Verbindung akzeptiert, ist die Exemption an eine konkrete arithmetische Bedingung geknüpft: Die „wirtschaftlichen positiven Ergebnisse, die von der Junta Directiva angesammelt wurden, müssen gleich oder höher sein als 15 % des Ausgabenbudgets des Vereins“. Eine Bedingung, die bei Nichterfüllung die Hinterlegung einer Bankgarantie zur Differenz erforderlich macht.

Zahlen, die nicht passen

Zahlen, die nicht passen

Eine Analyse der öffentlichen Dokumente des Vereins, durchgeführt von MARCA, zeigt, dass das Ausgabenbudget für die aktuelle Wahlkampagne bei rund 1.237 Millionen Euro liegt. 15 % davon würden etwa 185 Millionen Euro betragen – der Schwellenwert, den die angesammelten positiven Ergebnisse des Vorstands erreichen oder übertreffen müssten, um eine Befreiung zu rechtfertigen.

Der letzte Wirtschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/25 weist einen Gewinn nach Steuern von lediglich 24,3 Millionen Euro aus. Selbst wenn man die Ergebnisse der Vorjahre berücksichtigt, liegt der Wert mit rund 65 Millionen Euro deutlich unter dem erforderlichen Schwellenwert. Die Zahlen sprechen somit gegen eine rechtmäßige Befreiung von der Bankgarantie.

Ob die Wahlkommission juristische oder buchhalterische Argumente berücksichtigt hat, die nicht öffentlich gemacht wurden, bleibt unklar. Doch die vorliegenden Zahlen lassen Zweifel an der Korrektheit der Entscheidung aufkommen. Die Wahlkommission sollte hier dringend Klarheit schaffen und die genauen Gründe für ihre Entscheidung offenlegen, um den Vorwurf der Willkürlichkeit zu entkräften. Andernfalls droht ein Rechtsstreit, der den Verein unnötig belastet.

Die Entscheidung der Wahlkommission wirft ein schlechtes Licht auf die Transparenz und Fairness des Wahlprozesses im Real Madrid. Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen die notwendigen Schritte unternehmen, um das Vertrauen der Mitglieder und der Öffentlichkeit zurückzugewinnen.