Handball-aufarbeitung: schockende wendung – kommission stoppt ermittlungen
Dortmund – Ein jähes Ende hat die Aufarbeitungskommission im deutschen Handball-Bund (DHB) genommen. Nach jahrelangen Bemühungen und einem kostspieligen Rechtsstreit ist die Suche nach der Wahrheit um die Vorwürfe gegen Ex-Trainer André Fuhr abrupt beendet worden. Ein Urteil des Landgerichts Dortmund und ein Vergleich zwischen dem DHB und Fuhr haben das Aus besiegelt – mit weitreichenden Folgen für die betroffenen Spielerinnen.

Keine abschlussberichte, keine antworten
Die Entscheidung der Kommission, ihre Arbeit einzustellen, ist ein schwerer Schlag für alle, die auf eine umfassende Aufklärung gehofft hatten. Sportpsychologin Jeannine Ohlert, ehemalige Sprecherin der Kommission, sprach von einer Situation, in der die Arbeit unter den gegebenen Umständen nicht mehr fortgesetzt werden konnte. Der DHB selbst gab an, die Entscheidung gemeinsam mit der Kommission getroffen zu haben, ohne jedoch näher auf die Hintergründe einzugehen. Diese mangelnde Transparenz sorgt für weitere Verunsicherung und Frustration.
Was genau geschah vor drei Jahren, als zahlreiche Handballerinnen bei „Anlauf gegen Gewalt“ ihre Erfahrungen schilderten? Es geht um Vorwürfe des Machtmissbrauchs und von grenzüberschreitendem Verhalten des Trainers André Fuhr. Der Trainer selbst verteidigt sich vehement gegen die Anschuldigungen und bezeichnete sie in einem Interview mit der Sport-Bild als „falsch“ oder „nicht gewalttätig im eigentlichen Sinne“. Seine Reaktion auf eine Anfrage der Sportschau steht bislang aus.
Ein juristischer Kampf und ein Vergleich
Der Weg zur Einstellung der Aufarbeitung war lang und von juristischen Auseinandersetzungen geprägt. Fuhr hatte gegen den Einsatz der Kommission geklagt und vor dem Landgericht Dortmund gewonnen. Die Richter entschieden, dass die DHB-Satzung den Einsatz einer solchen Kommission nicht vorsieht. Im November 2024 schloss der DHB schließlich einen Vergleich mit dem Trainer, der weitere Ermittlungen erschwerte und die Möglichkeiten der Kommission stark einschränkte.
„Wir hätten nach dem Vergleich nur noch Empfehlungen aussprechen dürfen“, erklärt Ohlert. Eine Fortsetzung der Aufarbeitung unter diesen Bedingungen sei aussichtslos gewesen. Die Kommission hätte sich weitere Vorwürfe gegen andere Personen anschauen können, die Strukturen, die das ermöglicht haben und wie diese verändert und optimiert werden könnten.
Die gesammelten Gesprächsprotokolle müssen nun gelöscht werden – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Geschichten und Schicksale der Betroffenen in Vergessenheit geraten könnten. Anja Ernsberger, eine der 50 Personen, die der Kommission ihre Erfahrungen geschildert hatte, spricht von einem „sehr, sehr schwierigen“ und „bestürzenden“ Ende. Sie äußert die Befürchtung, dass potenzielle Betroffene in Zukunft weniger bereit sein werden, sich zu äußern, wenn sie erneut mit Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch konfrontiert werden.
Die Entscheidung des DHB, einen Schutzkonzept zu entwickeln und den „Safe Sport Code“ zu implementieren, wirkt angesichts des Scheiterns der Aufarbeitung wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Jeannine Ohlert blickt enttäuscht auf das Ergebnis: „Die deutsche Justiz hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht.“ Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass die Aufarbeitung im Handball gescheitert ist und die betroffenen Spielerinnen mit ihren Erfahrungen allein gelassen werden.
Die Erkenntnis aus diesem Fall ist klar: Ermittlung und Aufarbeitung müssen strikt voneinander getrennt werden, insbesondere wenn die beschuldigte Person noch aktiv ist. Nur so kann eine objektive und umfassende Aufklärung gewährleistet werden. Doch in diesem Fall ist es zu spät. Die Chance, die Wahrheit ans Licht zu bringen und die Strukturen im Handball zu verändern, ist vertan.
