Dfb-schatzmeister osnabrügge freigesprochen – steuerrückzahlungen in sicht?
Freispruch für ex-schatzmeister des dfb: ein ende der affäre?
Frankfurt/Main – Nach fünf Jahren voller Ermittlungen und juristischer Auseinandersetzungen ist der ehemalige DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge im Zusammenhang mit der sogenannten “Bandenwerbe-Affäre” freigesprochen worden. Das Landgericht Frankfurt/Main sah keine Beweise für Steuerhinterziehung durch Osnabrügge oder den Deutschen Fußball-Bund (DFB).
Razzia und lange ermittlungen
Die Ermittlungen begannen vor fünf Jahren mit einer Razzia in der DFB-Zentrale. Im Fokus stand der Verdacht, dass Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Die Affäre hatte den DFB tief erschüttert und zu zahlreichen Diskussionen über Transparenz und Korruption geführt.

Urteil: keine schuld bewiesen
Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler begründete das Urteil mit dem Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Osnabrügge oder anderer DFB-Verantwortlicher. Sie betonte, dass Osnabrügge “zum Spielball zwischen DFB und den Finanzbehörden geworden” sei. Das Gericht sah keine Grundlage für eine Verurteilung.

Hoffnung auf steuerrückzahlungen für den dfb
Der DFB hatte aufgrund der Affäre die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 verloren, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen führte. Nun besteht die Hoffnung, die bereits gezahlten 31 Millionen Euro an Steuernachzahlungen zurückzuerhalten. Ein Einspruchsverfahren läuft noch, sollte dieser erfolglos bleiben, droht ein Gang vor das Finanzgericht.

Dfb-anwalt kritisiert ermittlungen
Jan Olaf Leisner, der Anwalt des DFB, sprach von einem “nachhaltigen Schaden”, der dem Verband durch die Ermittlungen entstanden sei. Er kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und betonte, dass das Fehlverhalten auf deren Seite liege. Auch Osnabrügge äußerte sich kritisch über den Verlauf der Ermittlungen.

Zeugenaussagen und frühere beschuldigte
Während des Prozesses waren unter anderem die ehemaligen DFB-FunktionäreReinhard Grindel, Rainer Koch und Friedrich Curtius als Zeugen geladen. Alle drei waren ursprünglich ebenfalls beschuldigt worden, hatten jedoch gegen Geldauflagen eine Einstellung des Verfahrens erreicht.

Ausblick und folgen des urteils
Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der “Bandenwerbe-Affäre”. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rückzahlung der Steuernachzahlungen gestalten wird und welche langfristigen Folgen das Urteil für den DFB haben wird. Der Verband hofft nun auf eine Normalisierung der Beziehungen zu den Finanzbehörden.
Der DFB muss sich nun mit den Konsequenzen der jahrelangen Ermittlungen auseinandersetzen und sein Image wiederherstellen. Die Aufarbeitung der Affäre wird weiterhin eine wichtige Aufgabe für den Verband sein.
