Seppelt setzt sich durch: gerichtsurteile stärken ard-investigation

Ein neuer Sieg für den investigativen Journalismus: Sportjournalist Hajo Seppelt hat im Rechtsstreit mit dem DESG-Präsidenten Matthias Große erneut vor Gericht die Oberhand behalten. Die ARD sieht darin eine Bestätigung ihrer Berichterstattung und signalisiert, die Enthüllungen im Eisschnelllauf-Verband auch weiterhin konsequent zu verfolgen.

Die juristischen auseinandersetzungen im detail

Die jüngsten Urteile des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Berlin II fallen eindeutig zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Senders aus. Im Kern geht es um Vorwürfe von Missständen im Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Verband, die Seppelt im Rahmen einer ARD-Reportage während der Winterspiele in Mailand thematisierte. Große hatte daraufhin öffentlichkeitswirksame Gegenangriffe gestartet, die nun vor Gericht scheitern.

Besonders brisant war eine Falschbehauptung Großes, wonach Seppelt die Athleten während der Olympischen Spiele „regelrecht gestalkt“ haben soll. Diese Behauptung wies das Gericht nun zurück und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den DESG-Präsidenten. Es ist ein deutliches Signal, dass unbegründete Diffamierungskampagnen gegen Journalisten nicht durchgehen.

Auch in Hamburg hatte das Gericht bereits in erster Instanz in vier von fünf Fällen zugunsten der ARD entschieden und den Bericht weitgehend für zulässig erklärt. DESG-Anwalt Norman Buse kündigte zwar Rechtsmittel an, doch die ARD zeigt sich zuversichtlich, dass die Urteile Bestand haben werden. „Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt“, erklärte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky.

Mainz statt mailand: ein fehler, der teuer wird

Mainz statt mailand: ein fehler, der teuer wird

Ein weiterer Aufreger im Rechtsstreit war die Behauptung Großes, Seppelt habe die Olympiastarter „an der Eisfläche aufgelauert und sie mit Fragen genervt“. Dabei befand sich Seppelt zu keinem Zeitpunkt in Mailand, sondern arbeitete im Sendezentrum in Mainz. Dieser Fakt wurde nun auch juristisch bestätigt. Es zeigt, wie weit Große in seiner Reaktion ging, um die Berichterstattung der ARD zu diskreditieren.

Die ARD hatte zudem eine Unterlassungsklage gegen Große beim Landgericht Hamburg gestellt, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Reaktion des DESG-Präsidenten auf die Berichterstattung war von Beginn an hitzig verlaufen. Seine aufsehenerregende Pressekonferenz in Berlin, bei der Seppelt und sein Kollege Jörg Mebus nicht zugelassen wurden, löste heftige Kritik aus.

Die Urteile bestätigen, dass auch im Sportbereich eine kritische und unabhängige Berichterstattung essentiell ist. Großes Versuch, durch juristische Winkelzüge die Arbeit von Journalisten zu behindern, ist damit gescheitert.