Pádel-skandal: italienischer richter gibt klägerin recht!

Ein Urteil aus Italien sorgt für Aufsehen: Eine ehemalige Supermarktangestellte hat ihren Job nicht wegen eines medizinischen Befundes, sondern wegen eines Pfingstsport-Trips verloren. Ein Gericht gab der Frau Recht und verurteilte den Arbeitgeber zu einer hohen Entschädigung. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen zwischen Genesung und Freizeit.

Die ungewöhnliche geschichte eines sportausflugs

Die ungewöhnliche geschichte eines sportausflugs

Die 50-jährige Frau brach sich im Jahr 2024 den Finger bei einem Sturz und wurde daraufhin arbeitsunfähig geschrieben. Doch nur wenige Wochen später wurde sie beim Spielen von Padel-Tennis entdeckt, was zu einem Disziplinarverfahren und letztendlich zur Kündigung führte. Der Arbeitgeber im Norden Italiens argumentierte, dass die sportliche Betätigung unvereinbar mit der Genesung sei, insbesondere da die Hand geschient war.

Die Klägerin wehrte sich gegen diese Entscheidung und argumentierte, dass ihre Verletzung sie nicht am Spielen von Padel hinderte und dass die Aktivität ihre Genesung nicht beeinträchtigte. Die ärztlichen Anweisungen waren lediglich darauf beschränkt, die Hand zu schonen, ohne jegliche Einschränkung hinsichtlich sportlicher Aktivitäten. Nach drei Jahrzehnten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit fand sich die Frau nun arbeitslos wieder, weil sie Padel spielte – ein Szenario, das für viele absurd erscheint.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und befand die Kündigung für unverhältnismäßig. Obwohl die Verletzung eine gewisse Verantwortung mit sich bringt, erachtete das Gericht das Ausmaß der Strafe als unangemessen und die Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach so langer Zusammenarbeit als nicht nachhaltig gestört.

Die Entscheidung hat bereits Präzedenzfälle in Spanien geschaffen, wo ähnliche Fälle zu vergleichbaren Urteilen führten. Es scheint, als ob Padel-Tennis als eine Aktivität gilt, die auch während einer Krankschreibung ausgeübt werden kann, ohne die Gefahr einer Kündigung.

Die Firma muss nun eine Entschädigung von 18 Monatsgehältern zahlen. Diese Summe unterstreicht die Schwere des Fehlers, den der Arbeitgeber begangen hat, und sendet eine klare Botschaft: Freizeitaktivitäten, die die Genesung nicht beeinträchtigen, sollten nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgenutzt werden.