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Owen Ansah droht vierjährige Sperre trotz fehlendem Dopingmittel

Berlin – Dem deutschen Sprinter Owen Ansah droht eine vierjährige Sperre, obwohl bei ihm kein Dopingmittel nachgewiesen wurde. Dies rührt von der Verweigerung einer Dopingkontrolle, wie die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) mitgeteilt hat.

Grundlage der Sanktion: Paragraph 2.3 des Anti-Doping-Codes

Laut Paragraph 2.3 des Anti-Doping-Codes wird die Verweigerung oder Unterlassung einer Dopingkontrolle bestraft. Professor Fritz Sörgel, Nürnberger Pharmakologe und Dopingexperte, sieht darin ein grundsätzliches Problem des Anti-Doping-Systems und stellt die Verhältnismäßigkeit der Sanktion infrage. Während ein positiver Dopingtest eine zweijährige Sperre nach sich zieht, droht Ansah eine deutlich höhere Strafe.

Die NADA begründet den Sanktionsvorschlag mit der „Weigerung bzw. Unterlassung der Probeentnahme“. Der Sanktionsbescheid selbst wurde bisher nicht veröffentlicht und ist noch nicht rechtskräftig.

Expertenmeinung: Verweigerung wird höher eingestuft als positiver Befund

Expertenmeinung: Verweigerung wird höher eingestuft als positiver Befund

Sörgel erklärt, dass die WADA bei einer verweigerten Kontrolle einen starken Verdacht auf Doping begründet. „Damit wird eine Verweigerung faktisch höher eingestuft als ein positiver Befund“, so der Experte. Im Falle eines nachgewiesenen Dopingmittels können Erklärungen sogar zu einer Reduzierung der Sperre führen.

Ansahs Argumentation und die Rolle der Umstände

Ansahs Argumentation und die Rolle der Umstände

Ansah hatte erklärt, er sei kurzfristig als Nachrücker auf dem Weg zu einem Flug nach Monaco gewesen und ein Kontrolleur sei außerhalb seines gemeldeten Zeitfensters bei ihm erschienen. Sörgel hält die Begleitumstände für interessant: „Was, wenn Ansah minutiös nachweisen kann, dass ein Test unter den gegebenen Umständen tatsächlich nicht möglich war?“ Auch die Tatsache, dass der Kontrolleur ihm „Viel Glück in Monaco“ gewünscht habe, wirft Fragen auf.

Sörgel betont, dass es in der Verantwortung des Sportlers liegt, die Regeln zu kennen, stellt aber die Frage, ob ein unmittelbar bevorstehender Flug unter solchen Umständen völlig unberücksichtigt bleiben sollte und ob der Kontrolleur möglicherweise mit zum Flughafen hätte kommen können.