Eisschnelllauf-streit: hausverbot für ard-reporter sorgt für aufsehen
- Hausverbot für ard-journalisten: der beginn eines streits
- Der auslöser: ein kritischer bericht der sportschau
- Scharfe kritik vom verband deutscher sportjournalisten (vds)
- Auch der deutsche journalistenverband (djv) erhebt einspruch
- Ard prüft rechtliche schritte
- Dosb appelliert an die wahrung der pressefreiheit
- Desg-präsident verteidigt das hausverbot
- Hintergrund: spannungen innerhalb der desg
Hausverbot für ard-journalisten: der beginn eines streits
Ein Hausverbot für die ARD-Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus durch die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) hat eine heftige Debatte ausgelöst. Die beiden Reporter durften nicht an einer Pressekonferenz des Verbands teilnehmen, nachdem sie in einem Bericht der Sportschau angebliche Unregelmäßigkeiten innerhalb der DESG thematisiert hatten. Dieser Vorfall wirft ernsthafte Fragen nach der Pressefreiheit auf.

Der auslöser: ein kritischer bericht der sportschau
Der Bericht der Sportschau, der zu Beginn der Olympischen Winterspiele veröffentlicht wurde, beschäftigte sich mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten innerhalb der DESG und einem belasteten Verhältnis zwischen Athleten und Verbandsspitzen. Hajo Seppelt und Jörg Mebus waren maßgeblich an der Erstellung dieses Berichts beteiligt. Die DESG sieht darin eine Rufschädigung und reagierte mit dem Hausverbot.

Scharfe kritik vom verband deutscher sportjournalisten (vds)
Der VDS verurteilte das Vorgehen der DESG aufs Schärfste. In einer öffentlichen Mitteilung bezeichnete der Verband das Hausverbot als einen klaren Eingriff in die Pressefreiheit und erinnerte die DESG an ihre Verantwortung als Organisation, die mit öffentlichen Geldern gefördert wird. Der VDS betonte, dass kritischer Sportjournalismus nicht reguliert werden dürfe.
Auch der deutsche journalistenverband (djv) erhebt einspruch
Auch der DJVschloss sich der Kritik an. Bundesvorsitzender Mika Beuster bezeichnete das Hausverbot als einen „unglaublichen Vorgang“ und kritisierte, dass die Pressekonferenz wie ein „closed shop“ organisiert werde. Der DJV forderte die DESG auf, das Hausverbot aufzuheben und die Pressefreiheit zu respektieren.

Ard prüft rechtliche schritte
Axel Balkausky, Sportkoordinator der ARD, kündigte an, rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Er betonte, dass die Nichtzulassung ausgewählter Berichterstatter zu einer offiziellen Pressekonferenz inakzeptabel sei. Zudem stellte er die Frage, welche Haltung der Bund und andere finanzierende Institutionen zu diesem Vorgang einnehmen.

Dosb appelliert an die wahrung der pressefreiheit
Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) äußerte sich zum Fall. In einer Stellungnahme betonte der DOSB, dass seine Mitgliedsorganisationen die Pressefreiheit respektieren müssen. Die Pressefreiheit sei ein „essenzielles Gut unserer Demokratie“, das der DOSB selbstverständlich wertschätzt.
Desg-präsident verteidigt das hausverbot
Matthias Große, Präsident der DESG, verteidigte das Hausverbot und sprach von einer „Schmutzkampagne“ gegen seinen Verband. Er warf Hajo Seppelt und Jörg Mebus vor, die Olympischen Spiele „gecrasht“ zu haben und kündigte an, dass die beiden Journalisten keinen Zugang mehr zu ihm haben werden. Er bezeichnete das Vorgehen der ARD als „Hassspiel“.
Hintergrund: spannungen innerhalb der desg
Der Fall Seppelt/Mebus ist nur ein Symptom für die tiefgreifenden Spannungen innerhalb der DESG. Die Kritik an der Führung um Präsident Matthias Große wächst seit einiger Zeit. Der Bericht der Sportschau hat diese Kritik noch einmal verstärkt und zu einer öffentlichen Auseinandersetzung geführt.
