Eishockey-eklat: berliner capitals erzwingen vorläufige aufnahme!
Ein überraschendes Urteil hat die Eishockey-Szene Berlins aufgemischt: Der BSC Preussen Berlin Capitals dürfen vorläufig an Wettbewerben teilnehmen, obwohl der Berliner Eissport-Verband (BEV) sie weiterhin ausschließt. Das Landgericht hat dem Verein damit recht gegeben und den bisherigen Ausschluss für rechtswidrig erklärt – ein Sieg, der die ohnehin angespannte Situation weiter verkompliziert.

Monatelanger streit findet vorläufige spitze
Die Capitals, ein Traditionsverein des Berliner Eishockeys, hatten sich 2023 neu gegründet und mit ehrgeizigen Plänen und einer neuen Jugendakademie auf sich aufmerksam gemacht. Doch die Aufnahme in den BEV wurde zweimal verweigert, zuletzt im Januar 2026. Der Verein sah sich demnach unberechtigt benachteiligt, was nun vom Gericht bestätigt wurde.
„Das Gericht hat entschieden, dass wir zwar noch nicht aufgenommen sind, aber wie ein Mitglied behandelt werden müssen. Im Ergebnis heißt das, dass wir in der nächsten Saison spielen können“, erklärte Vereinssprecher Carsten Herlitz erleichtert. Ein endgültiges Urteil im Hauptsacheverfahren wird jedoch noch einige Jahre auf sich warten lassen.
Die Begründung des Gerichts ist eindeutig: Der BEV habe keinen triftigen Grund für den Ausschluss gehabt. Die Satzung des Verbands fordert eine Jugendabteilung, Gemeinnützigkeit und Sportförderwürdigkeit – allesamt Kriterien, die die Capitals laut Gericht erfüllen. Zudem habe der Vorstand des BEV keinen vorübergehenden Aufnahmestopp aufgrund fehlender Eiszeiten angeordnet.
Präsident Olof Erikzon nutzte die Gelegenheit, um zu appellieren: „Wir haben hart vor Gericht gegeneinander gekämpft. Das ist Vergangenheit. Lasst uns jetzt einfach Eishockey spielen und fair gegeneinander auf dem Eis antreten und einen tollen Sport präsentieren.“
Die Capitals haben bereits ehemalige Nationalspieler wie Georg Holzmann und Ulrich Egen in die Vereinsarbeit eingebunden und planen, für die kommende Saison eine Mannschaft für die Eishockey-Landesliga zu melden. Zwei bis drei Jugendteams sollen ebenfalls am Spielbetrieb teilnehmen. Die Meldefristen für die kommende Saison laufen aus Ende Mai, was die Bedeutung des Urteils unterstreicht.
Der BEV äußerte sich zunächst nicht zum Urteil, da die Urteilsbegründung noch aussteht. Ob der Verband das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung des Landgerichts wirft jedoch ein Schlaglicht auf die komplizierten Strukturen und Machtverhältnisse im Berliner Eishockey und zeigt, dass der Kampf der Capitals um ihre Anerkennung noch lange nicht abgeschlossen ist.
